50 Jahre Wehrbeauftragtengesetz
Gesetze sind - historisch gesehen - mal von größerer, mal von geringerer Bedeutung. Das Wehrbeauftragtengesetz, vor 50 Jahren am 11. April 1957 erlassen, zählt zweifelsohne zu jenen von besonderer Relevanz. Ein Jahrzehnt nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges und im Bewusstsein des moralischen Versagens in der Zeit des Nationalsozialismus sollte das Militär in Deutschland nie mehr zu einem Staat im Staate werden. Vor diesem Hintergrund schufen die Parlamentarier der jungen Bundesrepublik mit der Institution des Wehrbeauftragten ein unabhängiges Organ, das in der deutschen Verfassungsgeschichte ohne Vorbild war.
Etwa 6000 Eingaben von Soldaten pro Jahr
Zum Schutz der Grundrechte der Soldaten, zur Einhaltung der Grundsätze der Inneren Führung und als Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle über die Streitkräfte wird seither ein Wehrbeauftragter berufen. Mit Reinhold Robbe nimmt inzwischen der zehnte Amtsinhaber die Funktion dieser weltweit nahezu einmaligen Kontroll- und Petitionsinstanz wahr. Die anhaltend hohe Zahl der Eingaben von Soldaten, derzeit etwa 6000 pro Jahr, dokumentiert: Auch wenn sich die Sorgen und Probleme über die Zeit hinweg verändert haben, die Bedeutung des Wehrbeauftragten als unabhängige Instanz bleibt.