Telefon- und Postüberwachung von Wohnungen
Bei der Telefon- und auch Postüberwachung von Wohnungen muss der "Kernbereich der privaten Lebensgestaltung" geschützt werden. Diese Forderung des Bundesverfassungsgerichts aus einer Entscheidung vom 27. Juli 2005 hat die Bundesregierung nun aufgegriffen und einen Gesetzentwurf zur Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes und anderer Gesetze ( 16/4663) vorgelegt. Dieser Entwurf ist Gegenstand einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch, dem 25. April 2007, gewesen. Das Zollfahndungsdienstgesetz ermöglicht laut Regierung dem Zollkriminalamt und den Zollfahndungsämtern den Einsatz technischer Mittel innerhalb von Wohnungen zur "Eigensicherung", also zum Selbstschutz.
Dies bedeute, dass die Ermittler des Zollkriminalamtes, die beispielsweise zur Aufdeckung von Schwarzarbeit Wohnungen abhören, dieses Material nur verwenden dürfen, um Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit abzuwehren. Geht es dabei um den "Kernbereich privater Lebensgestaltung, müsse die Ermittlung abgebrochen werden, sobald dies ohne Gefährdung der eingesetzten Personen möglich ist. Aufzeichnungen über Vorgänge des Kernbereichs privater Lebensgestaltung müssen dem Entwurf zufolge sofort gelöscht werden.
Sachverständigenliste
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Prof. Dr. Hans-Jörg Albrecht, Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg im Breisgau
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Dieter Anders, Generalstaatsanwalt, Frankfurt am Main
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Dr. Jürgen-Peter Graf, Richter am Bundesgerichtshof, Karlsruhe
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Prof. Dr. Christoph Gusy, Universität Bielefeld, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Verfassungsgeschichte
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Prof. Dr. Hans-Heiner Kühne, Universität Trier, Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht, Kriminologie
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Prof. Dr. Martin Kutscha, Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege, Berlin
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Stephan Morweiser, Staatsanwalt bei der Generalbundesstaatsanwaltschaft, Karlsruhe
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Dr. Fredrik Roggan, Rechtsanwalt, Stellvertretender Bundes-vorsitzender der Humanistischen Union, Berlin
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Dr. Paul Wamers, Vizepräsident des Zollkriminalamts, Köln