Unternehmensteuerreform im parlamentarischen Verfahren
Das Parlament beschäftigt sich derzeit mit dem Gesetzentwurf für eine Unternehmensteuerreform ( 16/4841). Der Entwurf wurde von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD ins Parlament eingebracht und im Plenum am Freitag, dem 30. März 2007, in erster Lesung beraten. Ein dem Fraktionsentwurf inhaltlich gleicher Gesetzentwurf der Bundesregierung ist dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet worden. Mit der Steuerreform soll die Gesamtsteuerlast für Kapitalgesellschaften von bisher 39 auf unter 30 Prozent gesenkt werden, damit der Standort Deutschland für Unternehmen attraktiver wird. Gleichzeitig soll verhindert werden, dass Unternehmen ihre Erträge ins Ausland verlagern und so dem Staat Steuereinnahmen entgehen.
Das Kabinett hatte den Entwurf am 14. März 2007 beschlossen, nun kann die Reform die parlamentarische Beratung durchlaufen und muss wie alle anderen Gesetze im Gesetzgebungsverfahren mit der dritten Lesung beschlossen werden. Voraussichtlich soll die Unternehmensteuerreform am 25. Mai 2007 als Gesetz verabschiedet und zu großen Teilen zum 1. Januar 2008 wirksam werden.
Der Gesetzentwurf muss bis dahin verschiedene Stationen des Gesetzgebungsverfahrens durchlaufen, bis die neuen Regelungen in Kraft treten können.
Erste Lesung
In der zweistündigen Aussprache der ersten Lesung des Gesetzentwurfes zur Unternehmensteuerreform am 30. März 2007 wurden auch zwei Anträge der Oppositionsfraktionen beraten ( 16/4857, 16/4855). Nach der Debatte überwies das Plenum den Entwurf zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss und zur Mitberatung an acht weitere Ausschüsse, deren Arbeitsbereiche ebenfalls berührt werden. Plenarprotokoll 16/92
Beratung im federführenden Finanzausschuss
Nach der ersten Lesung im Plenum fand 15 Minuten später die erste Sitzung des Finanzausschusses dazu statt. Der Gesetzentwurf und die Anträge der Opposition wurden im ersten Durchgang beraten sowie öffentliche Anhörungen von Sachverständigen beschlossen.
In den Ausschüssen sind Abgeordnete aller Fraktionen gemäß der Sitzverteilung im Plenum vertreten. Die Ausschüsse können Experten einladen und Stellungnahmen anfordern. In ihren Beratungen kommen die unterschiedlichen Vorstellungen der Fraktionen zur Sprache. Am Ende finden sich Unterschiede, Gemeinsamkeiten und Kompromisse der verschiedenen Linien in der Beschlussempfehlung und dem Bericht für das Plenum wieder.
Anhörung im Ausschuss
Zur Unternehmenssteuerreform sind drei Anhörungen geplant. Der Finanzausschuss bittet in den öffentlichen Sitzungen Experten, etwa Interessenverbände, Wissenschaftler oder sonstige Sachverständige, um ihre Stellungnahmen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses
Nach den detaillierten Beratungen im Ausschuss wird der Entwurf gegebenenfalls geändert und schließlich dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt. Der Finanzausschuss wird dazu eine Beschlussempfehlung abgeben, damit das Plenum endgültig über das Gesetz entscheiden kann. Der Bericht des Finanzausschusses stellt unter anderem den Verlauf der Diskussion im Ausschuss dar, so dass jeder Abgeordnete für die Abstimmung im Plenum nachvollziehen kann, warum der Ausschuss zu dieser Empfehlung gekommen ist.
Zweite und dritte Lesung
In der zweiten und dritten Lesung diskutiert das Plenum erneut den Gesetzentwurf und gegebenenfalls die Veränderungsempfehlungen des Ausschusses. In der dritten Lesung stimmen die Abgeordneten darüber ab, ob das Gesetz in der Fassung des Ausschusses angenommen wird.
Zustimmung durch den Bundesrat
Da es sich bei der Unternehmenssteuerreform um ein so genanntes Zustimmungsgesetz handelt, muss der Bundesrat dem Gesetzentwurf zustimmen, damit es Gesetzeskraft erlangen kann. Nach der dritten Beratung des Bundestages wird der Gesetzentwurf also dem Bundesrat zugeleitet.
Ausfertigung und Verkündung des Gesetzes
Wenn der Bundesrat zugestimmt hat, geht das Gesetz zur Ausfertigung an die Bundesregierung, damit es die zuständigen Bundesminister und die Bundeskanzlerin unterzeichnen. Das ist die so genannte Gegenzeichnung. Danach wird das Gesetz dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Schließlich kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden und in Kraft treten.
Zeitplan:
30. März 2007 | Erste Lesung des Gesetzentwurfs und der Anträge im Plenum |
---|---|
30. März 2007 | Erste Beratung im Finanzausschuss |
25. April 2007 | Anhörung von Sachverständigen im Finanzausschuss 1. Teil |
7. Mai 2007 | Anhörung von Sachverständigen im Finanzausschuss 2.Teil |
9. Mai 2007 | Anhörung von Sachverständigen im Finanzausschuss 3. Teil |
9. Mai 2007 | Fortsetzung der Beratungen im Finanzausschuss |
23. Mai 2007 | Abschluss der Beratungen im Finanzausschuss |
25. Mai 2007 | Zweite und dritte Lesung im Plenum auf Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses |