Verbraucherinformationsgesetz geht Experten nicht weit genug
Als nicht weitgehend genug wird das von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Verbraucherinformationsgesetz ( 16/5404) von den meisten Experten bewertet. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch, dem 13. Juni 2007, im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz deutlich. Das Gesetz sieht vor, Verbrauchern Zugang zu den bei den Behörden vorhandenen Informationen im Anwendungsbereich des Lebensmittel-Futtermittelgesetzbuches (LFGB) und des Weingesetzes zu gewähren. Darüber hinaus sollen Fälle ausgeweitet werden, in denen die Behörden von sich aus die Öffentlichkeit ohne Namensnennung über marktrelevante Vorkommnisse informieren sollen.
Streitpunkt Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
Der Bundesbeauftragten für Datenschutz, Peter Schaar, begrüßte das Anliegen, die Rechte auf Verbraucherinformation zu erweitern. Die in dem Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen reichten dazu allerdings nicht aus. Schaar sprach sich für eine Erweiterung des Gesetzes über Lebens- und Futtermittel hinaus auf sonstige Produkte und Dienstleistungen aus. Außerdem kritisierte er die seiner Ansicht nach zu weit gefassten Schutzrechte der Unternehmen, die mit dem Hinweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Informationen verweigern könnten. Auch der Einzelsachverständige Professor Hansjürgen Garstka kritisierte, dass Unternehmen per Selbstdefinition festlegen könnten, was ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis sei. Dies sei "völlig unangemessen". Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) sieht hingegen in dem Gesetz einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Informationsinteresse der Verbraucher und dem Schutzinteresse der Industrie gewährleistet. So seien insbesondere die Regelungen zu den verfassungsmäßig geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zu begrüßen. Aus Sicht des Bundesrates, so der Vertreter des Ministeriums für Verbraucherschutz Nordrhein Westfalens, sei mit dem Gesetz ein erster Schritt zu mehr Transparenz im Verbraucherschutz gelungen. Nötig sei nun eine Evaluation des Gesetzes, um in einigen Jahren auf solider Informationsgrundlage das Verbraucherinformationsrecht weiterentwickeln zu können.
Erweiterung des Anwendungsbereiches gefordert
Das Verbraucherinformationsgesetz trage seinen Namen zu Unrecht, kritisierte Volkmar Lübke als Vertreter von CorA, einem Netzwerk für Unternehmensverantwortung. Solange es Unternehmen möglich sei, mit dem Verweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Informationen zu verweigern, sei ein verantwortliches Verbraucherverhalten, das etwa auf ökologische und soziale Qualitäten Rücksicht nehme, nicht möglich. Weiterhin forderte er, den Geltungsbereich des Gesetzes auf alle Produkte und Dienstleistungen auszuweiten. Dem stimmte auch die Stiftung Warentest zu. Es sei nicht einzusehen, dass für technische Geräte, wie auch für Finanzdienstleistungen das Gesetz nicht gelte. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen sieht durch das Gesetz, trotz aller Kritik, die Stellung der Verbraucher verbessert. Dennoch forderte der Verband neben der Einführung einer Definition des Begriffs "Betriebs- und Geschäftsgeheimnis" und der Erweiterung des Anwendungsbereiches der Regelung, auch die Abschaffung von abschreckenden Gebühren und Entscheidungsfristen, um Verbrauchern einen kostengünstigen und einfachen Weg zu den beantragten Informationen zu eröffnen. Gebühren sollten daher nicht kostendeckend sein, sondern nur als Schutzgebühr fungieren.
Liste der Sachverständigen:
- Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- CorA – Netzwerk für Unternehmensverantwortung
- Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
- Stiftung Warentest
- Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
- Prof. Dr. Hansjürgen Garstka