ZAHL DER VIZEPRÄSIDENTEN NACH ZAHL DER FRAKTIONEN FESTLEGEN (ANTRÄGE)
Bonn: (hib) bn- Die Zahl der Stellvertreter des Präsidenten des Deutschen Bundestages soll nach einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/4) entsprechend der Anzahl der Fraktionen auf fünf festgesetzt werden. Begründet wird diese Initiative zur konstituierenden Sitzung des 14. Deutschen Bundestages mit dem Hinweis auf die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, in der bestimmt sei, daß jede Fraktionen durch mindestens einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin im Präsidium vertreten ist. Diese Bestimmung sei 1994 in die Bundestags-Geschäftsordnung eingefügt worden. Zugleich habe auf damaligen Antrag von CDU/CSU und F.D.P. das Parlament beschlossen, die Anzahl der Stellvertreter entsprechend der Anzahl der Fraktionen festzulegen.
In weiteren Anträgen schlagen die Fraktionen folgende Abgeordnete zur Wahl als Stellvertreter beziehungsweise Stellvertreterin des Bundestagspräsidenten vor: SPD Anke Fuchs ( 14/5), CDU/CSU Rudolf Seiters ( 14/6) und Michaela Geiger ( 14/10), Bündnis 90/Die Grünen Antje Vollmer ( 14/7), F.D.P. Hermann Otto Solms ( 14/8) sowie PDS Petra Bläss ( 14/9).
Herausgegeben vom Pressezentrum des Deutschen Bundestages, Bundeshaus, Bonn