FEHLENTWICKLUNGEN BEI DER ARBEITSLOSENHILFE KORRIGIEREN (GESETZENTWURF)
Bonn: (hib) as- Die gesetzliche Regelung, wonach der jährliche Anpassungsfaktor für das Bemessungsentgelt der Arbeitslosenhilfe vermindert wird, soll ersatzlos gestrichen werden. Mit diesem Ziel hat die PDS den Entwurf eines ersten Gesetzes zur Korrektur von Fehlentwicklungen im Recht der Arbeitslosenhilfe ( 14/15) vorgelegt. Die Kosten dieses Korrekturgesetzes veranschlagt die Fraktion mit jährlich 250 Millionen DM für den Bundeshaushalt. Die Gemeinden würden in einer nichtbezifferbaren Höhe entlastet, heißt es in dem Entwurf. Die Initiatoren erläutern darin, in den vergangenen Jahren habe der Gesetzgeber mehrfach Änderungen im Recht der Arbeitslosenhilfe vorgenommen, deren Intention die Entlastung des Bundeshaushalts auf Kosten der Kommunen, der Sozialversicherungskasse und der Arbeitslosenhilfeempfänger bestanden habe. Von besonderer Bedeutung sei dabei das Gesetz zur Reform des Rechts der Arbeitslosenhilfe und darin die jährliche Absenkung des Bemessungsentgeltes für die Arbeitslosenhilfe gewesen. Die erhoffte Wirkung - die Verminderung der Zahl der Langzeitarbeitslosen - sei jedoch nicht eingetreten.