PDS WILL SCHLECHTWETTERGELD WIEDER EINFÜHREN (GESETZENTWURF)
Bonn: (hib) as- Die PDS will die bis Ende 1993 geltende Schlechtwettergeldregelung wieder einführen. Dazu hat sie den Entwurf eines Schlechtwettergeld-Gesetzes ( 14/39) vorgelegt. Das Schlechtwettergeld war durch das erste Gesetz zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms eingeschränkt worden, die Regelung lief Ende 1995 aus. Seit 1996 werden nach Angaben der Fraktion Arbeitsausfälle im Winter aufgrund schlechten Wetters hauptsächlich durch tarifvertraglich vereinbarte Leistungen der Bauwirtschaft abgesichert. Diese Leistungen werden erst ab der 151. Arbeitsstunde, die wegen schlechten Wetters ausfällt, von der Bundesanstalt für Arbeit durch das beitragsfinanzierte Winterausfallgeld ergänzt, heißt es in dem Entwurf. Nach Auffassung der PDS hat sich die tarifliche Regelung in den letzten drei Wintern nicht bewährt, sondern zu mehr Entlassungen geführt. Die Arbeitslosigkeit im Bauhauptgewerbe habe erheblich zugenommen und belaste die Bundesanstalt für Arbeit, obwohl die Abschaffung des Schlechtwettergeldes eine Entlastung bringen sollte. Die Wiedereinführung würde zu Minderausgaben beim Arbeitslosengeld sowie zu Mehrausgaben durch das Schlechtwettergeld führen, stellt die Fraktion fest. Auch seien nicht näher bezifferbare Minderausgaben der Kommunen für Sozialhilfeleistungen zu erwarten.