SOZIAL- UND STEUERVERWALTUNG FÜR DEN EURO ÖFFNEN (GESETZENTWURF)
Bonn: (hib) as- Mit dem Ziel, die sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Voraussetzungen für eine Währungsumstellung in den Unternehmen von Deutscher Mark auf Euro ab dem 1. Januar 1999 zu schaffen, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf ( 14/229) vorgelegt. Mit diesem Gesetz zur Öffnung der Sozial- und Steuerverwaltung für den Euro (sogenanntes Zweites Euro-Einführungsgesetz) sollen zudem steuerrechtliche Einzelfragen im Zusammenhang mit der Währungsumstellung geregelt werden. Eigenen Angaben zufolge will die Bundesregierung die Möglichkeit für die Unternehmen eröffnen, die Beiträge zur Sozialversicherung auch in Euro nachzuweisen und abzuführen sowie die Arbeitsentgelte in Euro zu melden. Darüber hinaus sollen das Tabaksteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz und das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung angepaßt werden.
Laut Entwurf entstehen Bund, Länder und Gemeinden keine Kosten durch die Initiative. Durch eine Währungsumstellung verursachte Kosten der Unternehmen würden nicht durch den vorliegenden Gesetzentwurf veranlaßt, so die Regierung. Auch im Bereich der sozialen Sicherungssysteme entstünden in bezug auf die Meldungen in Euro keine zusätzlichen Kosten, da das Meldeverfahren bereits aufgrund der Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung vom Februar 1998 entsprechend ausgestaltet worden sei. Ein nicht bezifferbarer Mehraufwand könne bei der Feststellung der Versicherungs- und Beitragspflicht, der Führung der Versichertenkonten und der Betriebsprüfung entstehen.