AUSSCHUSS SOLLTE MENSCHENRECHTSKOMMISSION BESUCHEN
Bonn: (hib) mr- Der Ausschuß für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe sollte die im März und April in Genf tagende UN-Menschenrechtskommission (MRK) besuchen, um dadurch deren Arbeit aufzuwerten und zu würdigen. Das betonte der Vertreter des Auswärtigen Amtes (AA) am Mittwoch vormittag im Ausschuß, als er diesem über die Vorbereitungen der 55. Tagung der MRK berichtete. Seinen Angaben zufolge wird die Bundesregierung der diesjährigen Tagung besonderes Augenmerk verleihen, da sie die Ratspräsidentschaft in der EU innehat. Die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen sei ein "besonders politisiertes Gremium". Deshalb sei es notwendig, bei den Entscheidungen einen Konsens um die "Mitte der Vernünftigen" anzustreben. In der MRK herrsche das Mehrheitsprinzip, und schon die Tagung des letzten Jahres sei nicht "einfach" gewesen. Zur Vorbereitung erläuterte der AA-Sprecher weiter, bei der Tagung in Genf gehe es bei den Ländersituationen vor allem um China und den Iran. Im übrigen stünden sechs deutsche Beiträge bzw. Beiträge der Europäischen Union bei der Konferenz im Vordergrund. Zu nennen seien dabei die Vorbereitung der Weltrassismuskonferenz, die für das Jahr 2001 geplant sei, weitere Initiativen zur Abschaffung der Todesstrafe und zur Stärkung der Kinderrechte sowie Beiträge zu wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten. Zudem gelte es, das Recht auf Entwicklung zu stärken und die Mechanismen der Menschenrechtskommission, wie zum Beispiel die Sonderberichterstatter, zu reformieren. Diese müßten effizienter und transparenter werden. Bei den Ländersituationen komme es neben China und dem Iran auch darauf an, die Lage im Irak, Myanmar, Kolumbien, Osttimor und Nigeria anzusprechen. Gegenüber China gebe es zwei Möglichkeiten. Entweder man verabschiede eine Resolution oder man verzichte auf diese und versuche statt dessen den Dialog mit der Volksrepublik fortzusetzen. Dies hinge aber auch von Peking ab, und inwieweit von dort klare Signale kommen. Ein "heiß umstrittenes Thema" werde sicherlich das Recht auf Entwicklung sein. In den letzten Jahren habe es dort jedoch immer einen Konsens im Sinne der Menschenrechte gegeben. Aufgabe der Bundesrepublik Deutschland als Inhaber der EU-Präsidentschaft müsse es sein, gemeinsam mit den EU-Partnern zu versuchen, erneut einen Konsens dazu zu finden.
Mit Blick auf den von der Bundesregierung angesprochenen Schutz der Kinderrechte und der Frage eines Zusatzprotokolls zur UN-Kinderkonvention erkundigten sich die Fraktion der SPD und der F.D.P. nach der Position der Bundesregierung und ob diese das Mindestalter von 15 Jahre auf 18 Jahre anheben wolle. Der AA-Vertreter erläuterte, es gebe dazu noch keine einheitliche Position innerhalb der Regierung. Der Verteidigungsminister wolle das Mindestalter nicht auf 18 Jahre anheben, da dies auch die Bundesrepublik betreffen würde, in der es derzeit möglich ist, freiwillig bereits mit 17 Jahren zur Bundeswehr zu gehen. Die Bundesregierung unterstütze aber auf jeden Fall die Anhebung der Altersgrenze für eine Teilnahme von Kindern an Kampfhandlungen und an militärischen Organisationen. Bündnis 90/Die Grünen gab zu bedenken, daß bei einem Ausbau der Instrumente der MRK auch mehr Geld benötigt werde. Die Bundesregierung solle erläutern, inwieweit für diese Ausgaben im kommenden Etat Zusatzmittel zu erwarten seien. Der Vertreter des AA betonte daraufhin, seine Behörde sei für jede Unterstützung durch den Bundestag für ein Anheben des Etats dankbar. Das Ergebnis der bisherigen Haushaltsberatungen erfülle das sein Amt allerdings nicht gerade "mit Freude". Aus den Reihen der CDU/CSU wurde dargelegt, gerade mit Blick auf China müsse eine grundsätzliche Position erarbeitet werden. Dabei sei es notwendig, gemeinsam mit den Institutionen der Europäischen Union und den USA eine Lösung zu finden. Im übrigen müsse mittel- und langfristig eine Lösung für Tibet gefunden werden. Es könne nicht übersehen werden, so der Unionsabgeordnete, daß dort ein Volk "vernichtet wird".