REGIERUNG SOLL DEMOKRATISCHE ENTWICKLUNG IN NIGERIA UNTERSTÜTZEN (ANTRAG)
Bonn: (hib) en- Im Zuge des Demokratisierungsprozesses in Nigeria, der Anlaß zu der Hoffnung gebe, daß nach jahrelanger Militärdiktatur und "eklatanter Verletzung der Menschenrechte" nun ein Übergangsprozeß zu freien Wahlen und einer Demokratie eingeleitet werden, muß auch Deutschland eine aktive Rolle übernehmen. Das betont die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag ( 14/283) mit dem sie die Bundesregierung auffordern will, sich in der Europäischen Union für eine Rückführung der Sanktionen gegen Nigeria einzusetzen, wenn der jetzt begonnene Demokratisierungsprozeß "zügig fort- und zu Ende geführt wird", die Menschenrechte gewährleistet und die Rechtsstaatlichkeit gesichert sind. Das Waffenembargo soll nach dem Willen der Oppositionsabgeordneten vorläufig bestehen bleiben. Ein eventuelles Schuldenmoratorium sei "streng zu konditionieren", da Nigeria als erdölreichstes Land Afrikas auch heute noch in der Lage sei, über 90 Prozent seiner Deviseneinkünfte aus der Erdölförderung zu beziehen.
Eine weitere Forderung zielt darauf ab, daß die Bundesregierung sich im bilateralen Dialog für eine Freilassung der politischen Gefangenen einsetzt. Grundsätzlich seien für alle Inhaftierten rechtsstaatliche Verfahren "zügig durchzuführen". Zudem soll die Regierung "mit allen ihren Möglichkeiten" den Übergangsprozeß zur Demokratisierung und einer zivilen Regierung in Nigeria unterstützen. So sei die Technische Zusammenarbeit (TZ) wieder aufzunehmen, sobald gewährleistet sei, daß die Maßnahmen zu einer nachhaltigen Verbesserung der Lebensverhältnisse insbesondere für die von der politischen und ökonomischen Krise am meisten betroffenen Bevölkerungskreise führen und zum Schutz und zur Wiederherstellung der natürlichen Lebensgrundlagen beitragen. Darüber hinaus müsse geprüft werden, ob bei der Ölförderung die Zusage der Einhaltung internationaler Mindeststandards des Umweltschutzes erfüllt wird, heißt es in dem Antrag. Unterstützen soll die Bundesregierung ferner die Durchführung bevorstehender Wahlen und sich auf internationaler Ebene an der Wahlbeobachtermission der Vereinten Nationen finanziell und personell beteiligen.