VERSORGUNG GEHÖRLOSER ALTER MENSCHEN VERBESSERN (KLEINE ANFRAGE)
Bonn: (hib) ge- Die Situation gehörloser Menschen in vollstationären Einrichtungen hat die PDS zum Gegenstand einer Kleinen Anfrage ( 14/285) gemacht. Die Fraktion verweist auf die Konzeption der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Evangelische Gehörlosenseelsorge e. V. zum zusätzlichen Aufwand für Pflege und Betreuung gehörloser alter Menschen in vollstationären Einrichtungen, die im Dezember 1998 der Öffentlichkeit vorgestellt worden sei. Dort würden die unbedingt erforderlichen zusätzlichen Investitionen und pflegerischen Aufwendungen detailliert aufgeführt und begründet. Darin werde unter anderem festgehalten, daß es "in der Vergangenheit ... keine Regelungen zur Refinanzierung der zur Pflege und Betreuung gehörloser alter Menschen erforderlichen zusätzlichen Hilfen" gab und daß auch die Pflegeversicherung keine entsprechenden Bestimmungen enthalte. Hinzukämen mangelhafte Schulung und Betreuung des Personals sowie der fehlenden Supervision. Vor dem Hintergrund dieser Sachlage fordert die PDS die Bundesregierung auf, darzulegen, seit wann ihr die Konzeption der Arbeitsgemeinschaft bekannt ist und welche Schlußfolgerungen sie daraus zieht.
Konkret interessiert die Oppositionsabgeordneten, ob die Bundesregierung die Ausstattung der Räumlichkeiten in vollstationären Einrichtungen mit technischen Hilfsmitteln, die auch für gehörlose Bewohnerinnen und Bewohner wahrnehmbar sind, als "im Interesse der Betroffenen und zur Wahrung ihrer Menschenwürde unabdingbar" betrachtet oder eher als "aus Kostengründen nicht lösbares Problem". Die Regierung soll in diesem Zusammenhang erläutern, welche Kosten sie für "angemessen" hält und ob sie etwas zu tun gedenkt, um den Einrichtungen die Mehrkosten für licht- und kommunikationstechnische Installationen in Höhe von 0,48 DM pro Tag und Platz zur Verfügung zu stellen. Die PDS will erfahren, bis wann die Ausstattung der Appartments mit Licht-Signalsystemen und indirekte, helle und blendfreie Beleuchtung in den Gemeinschaftsräumen "selbstverständlicher Standard" sein werden. Gefragt wird ferner nach Faxgeräten und Schreibtelefonen sowie Fernsehgeräten mit Videotext und ob die Bundesregierung bereit ist, den Einrichtungen die Mehrkosten zur Schulung in der Gebärdensprache in Höhe von 3,44 DM pro Tag und Platz zur Verfügung zu stellen. Mitgeteilt werden soll auch, ob und ab wann die Bundesregierung dafür sorgen wird, daß für Menschen, die auf begleitende Assistenz bzw. assistierende Begleitung angewiesen sind, die psychosoziale Betreuung zu einem ebenso selbstverständlichen Bestandteil der zu übernehmenden Kostenpunkte gehört wie die sogenannte "Grundpflege".