HEFTIGE DEBATTE UM ZULASSUNG VON ABTREIBUNGSPILLE RU 486
Bonn: (hib) fa- Der Hersteller der Abtreibungspille RU 486 wird Medienberichten im März zufolge einen Antrag auf Zulassung in Deutschland stellen. Dies erklärte Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer am Mittwoch vormittag im Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Dabei betonte die Ministerin, ihrer Ansicht nach sei es von der Sache her völlig falsch, sich aus einer wie auch immer gearteten emotionalen oder moralischen Überzeugung in das Zulassungsverfahren einzumischen. Es ginge dabei lediglich um medizinische Kriterien, die vom Bundesamt für Arzneimittel binnen 90 Tagen überprüft werden müßten. Deshalb habe sie in der laufenden Diskussion bisher keine Stellungnahme abgegeben.
Die F.D.P. äußerte daraufhin, sie habe sich über das Verhalten der Ministerin sehr geärgert. Fischer habe doch gewußt, daß der Hersteller der Abtreibungspille eine politische Plazet haben wollte, bevor er einen Antrag auf Zulassung stellen würde. Es sei daher nicht zu verstehen, warum es im Kabinett keine Aussprache zu diesem Thema gegeben habe. Wenn Bundeskanzler Gerhard Schröder sich seinerseits ebenfalls aus der Diskussion herausgehalten hätte, wäre es womöglich nie zu einem Antrag auf Genehmigung der Pille gekommen. Schröder habe somit das wichtige Signal gesetzt, welches eigentlich von der Gesundheitsministerin als direkte Partnerin hätte ausgehen müssen. Erst durch dieses Verhalten hätten die Abtreibungsgegner wieder die Möglichkeit bekommen, die eigentlich bereits abgeschlossene Grundsatzdiskussion zum § 218 wieder neu aufzurollen.
Demgegenüber erwiderte die CDU/CSU-Fraktion, die Diskussion um die Abtreibungspille könne von der Grundsatzdiskussion nicht getrennt werden. Im § 218 werde zum Beispiel eine Pflichtberatung in den ersten drei Monaten vorgeschrieben. Mit der neuen Abtreibungspille könnte die Entscheidung zur Abtreibung aber nicht erst im Laufe des dritten Monats, sprich bis zur zwölften Schwangerschaftswoche erfolgen. Sie müßte von den Frauen vielmehr bereits bis zur siebten Woche getroffen werden. Dadurch stünden die Frauen unter einem größeren Zeitdruck. Dieser könnte bei den Betroffenen zu Kurzschlußhandlungen führen, die ein eingehendes beratendes Gespräch verhinderten. Die Frauen hätten keine Zeit mehr, sich mit ihrer Situation in ausreichendem Maße auseinanderzusetzen. Es sei ferner nicht die Aufgabe des Kanzlers, die Einführung von RU 486 voranzutreiben. In Deutschland habe jeder Hersteller von Arzneimittel die Möglichkeit, die Zulassung bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
Die SPD stellte darauf hin fest, die Einführung der Abtreibungspille enge den § 218 weder ein, noch heble sie ihn aus. Es ginge daher nicht um die Grundsatzdebatte zur Abtreibung generell, sondern nur darum, ob eine medizinisch schonendere Methode mit weniger körperlichen Nebenwirkungen als der chirurgische Eingriff in Deutschland zugelassen werde. Deshalb müsse die Zulassung von RU 486 gerade im Interesse der Frauen stattfinden. Die Unionsfraktionen täten so, als wüßten die Frauen nicht, was sie täten. Als müßten sie vor ihren eigenen Handlungen geschützt werden. Dies diskriminiere den weiblichen Teil der Bevölkerung. Frauen würden sich für oder gegen ein Kind entscheiden und nicht für eine medizinische Methode.