BUND HÄLT AN NUTZUNGSKONZEPT FÜR BERLINER SCHLOSSPLATZ FEST (ANTWORT)
Bonn: (hib) vb- Der Bund hält nach wie vor an der Absicht fest, auf dem Berliner Schloßplatz ein Gebäude entstehen zu lassen, das sich an den Maßen des ehemaligen Stadtschlosses dort orientiert. Er halte insofern an den im Jahre 1996 gemeinsam mit dem Land Berlin beschlossenen Grundsätzen für Nutzung und Gestaltung des Areals fest, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/376) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/313). Kernelemente eines solchen Konzepts seien ein Konferenzzentrum mit Hotel, eine Bibliothek, Ausstellungsflächen sowie Geschäfte und Restaurants. Das Konzept solle in öffentlich-privater Partnerschaft finanziert werden. Bund und Berlin seien bereit, ihre Grundstücke in das Projekt einzubringen, sobald konkrete Planungen für eine solche Nutzung vorlägen.
Ein 1997/1998 vorgenommenes sogenanntes Interessenbekundungsverfahren diente laut Regierung dazu, private Investoren oder Bauträger zu ermitteln, ohne das Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge zu ersetzen. Die eingegangenen Angebote sähen in der Regel aber einen zu hohen öffentlichen Nutzungsanteil vor, für den der Bund kein Bedarf habe. Gefordert würden zudem zur Finanzierung zusätzliche öffentliche Mittel. Vorrang hätten deshalb zunächst mögliche Nutzungspläne des Landes Berlin. Auf diese Tatsache hätten sich Äußerungen von Bundesverkehrsminister Franz Müntefering (SPD) bezogen, er erwarte von dort die Vorlage eines Nutzungskonzeptes. Wie die Regierung weiter verdeutlicht, ist der zwischenzeitlich erteilte Auftrag zur Asbestbeseitigung im "Palast der Republik" unabhängig vom Erhalt oder Abriß dieses Gebäudes baurechtlich geboten. Eine spätere Entscheidung über die weitere Verwendung des Baus werde damit keineswegs vorweggenommen.