AUSBILDUNGSFÖRDERUNG ZUM NÄCHSTEN WINTERSEMESTER REFORMIEREN (ANTRAG)
Bonn: (hib) bf- Ein Inkrafttreten der von der Bundesregierung geplanten Reform der Ausbildungsförderung bereits zum kommenden Wintersemester verlangt die PDS in einem Antrag ( 14/398). Der Bundestag soll deshalb nach dem Willen der Oppositionsfraktion die Regierung dazu auffordern, einen entsprechenden Gesetzentwurf rechtzeitig genug vorzulegen, um dieses Ziel zu erreichen. Nach Ansicht der PDS soll die Ausbildungsförderung in das System einer sozialen Grundsicherung überführt werden. Ziel müsse es in diesem Zusammenhang sein, Freibeträge und Bedarfssätze so anzuheben, daß sich die Gefördertenzahlen verdoppeln und der durchschnittliche Bedarf der Studierenden kurzfristig gedeckt werden kann. Die vorgesehene Anhebung der Bedarfssätze um zwei Prozent und der Freibeträge um sechs Prozent zum Herbst dieses Jahres sei dafür nicht ausreichend, so die Abgeordneten.
Die PDS spricht sich mit Blick auf die von der Regierung vorgelegte 20. BAföG-Novelle ( 14/371) zudem dafür aus, das verzinsliche Bankdarlehen abzuschaffen und die starke Einschränkung der BAföG-Förderung nach einem Fachrichtungswechsel oder Ausbildungsabbruch vollständig zurückzunehmen. Ferner müßten die Förderungshöchstdauer entsprechend den tatsächlichen durchschnittlichen Studienzeiten festgelegt und die restriktiven Regelungen bei der Förderung von Zusatz-, Aufbau- und Ergänzungsstudiengängen gestrichen werden.