MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN BRAUCHEN SCHUTZ UND SOLIDARITÄT (ANTWORT)
Bonn: (hib) as- Menschen mit Behinderungen brauchen den Schutz und die Solidarität der gesamten Gesellschaft. Die neue Bundesregierung wird die gesetzlichen Regelungen schaffen, um die Selbstbestimmung und die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen zu fördern und dem im Grundgesetz verankerten Benachteiligungsverbot für Behinderte Geltung zu verschaffen. Dies erklärt sie in ihrer Antwort ( 14/415) auf eine Kleine Anfrage der PDS zur Verbesserung der Situation von Behinderten bei der Beschäftigung in Werkstätten für Behinderte ( 14/352). Die Regierung legt weiter dar, durch eine enge Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Behindertenverbänden werde sie die in der Koalitionsvereinbarung vom Oktober 1998 genannten Ziele erreichen. Die Verbesserung der Beschäftigungslage behinderter Menschen sei dabei ein besonderes Anliegen und zugleich auch Verpflichtung. Wirkliche Gleichstellung sei nur möglich, wenn der behinderte Mensch auch seinen Platz im Berufsleben findet und behält. Das Instrumentarium zur Förderung der Einstellung und Vermittlung schwerbehinderter Menschen sei noch verbesserungsbedürftig und verbesserungsfähig, heißt es weiter. Vorrangiges Ziel sei dabei, Behinderte auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einzugliedern.
Die Umsetzung des grundgesetzlichen Benachteiligungsverbots soll den Angaben zufolge im Rahmen des geplanten Sozialgesetzbuches IX, mit dem das Rehabilitationsrechts zusammengefaßt und weiterentwickelt werde, vorgenommen werden. "In Kürze" werde die Bundesregierung Einzelheiten mit den Beteiligten erörtern. Vorgesehen sei zudem eine detaillierte Regelung der Mitwirkung der Behinderten, die im Arbeitsbereich der Werkstätten für Behinderte beschäftigt werden und rechtlich nicht als Arbeitnehmer anzusehen sind. Das Fachministerium werde "in Kürze" durch Rechtsverordnung im einzelnen die Fragen bestimmen, auf die sich die Mitwirkung erstreckt, die Zusammensetzung und die Amtszeit des Werkstattrates regeln, ebenso die Durchführung der Wahl, insbesondere die Feststellung der Wahlberechtigung und der Wählbarkeit, sowie Art und Umfang der Mitwirkung.
Eine Benachteiligung behinderter Werkstattmitarbeiterinnen und -mitarbeiter bei der Integration in das Arbeitsleben durch das Gebot der Nachrangigkeit von Leistungen gemäß Bundessozialhilfegesetz (BSHG) sieht die Bundesregierung nicht. Mit der Werkstatt für Behinderte sei für Menschen mit sehr schweren und schwersten Behinderungen, die in aller Regel eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht fänden, eine berufliche und arbeitsmäßige Eingliederung in die Gesellschaft geschaffen worden. Behinderte, die in einer anerkannten Werkstatt für Behinderte beschäftigt würden, erhielten einen umfassenden Sozialversicherungsschutz und seien in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung sowie in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung versichert. Mit der Eingliederungshilfe zur Werkstattbeschäftigung würden die Kosten im Arbeitsbereich der Werkstatt vom überörtlichen Träger der Sozialhilfe finanziert. Zu der Frage, was getan werde, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Werkstätten unabhängig und ohne die Forderung auf Mitfinanzierung durch persönliche "Vermögen" oder "Einkommen" zu gewährleisten, erklärt die Regierung, schon nach bisherigem Recht bilde die Werkstattbeschäftigung im Rahmen der Eingliederungshilfe für Behinderte nach dem BSHG einen Schwerpunkt der Leistungsangebote für behinderte Menschen. Dadurch genieße die Beschäftigung in einer Werkstatt für Behinderte unter den Eingliederungshilfemaßnahmen eine besondere Stellung. Im Rahmen der Eingliederungshilfe für Behinderte würden die Eltern des Behinderten nicht zum Unterhalt herangezogen. Auch kämen bei Eingliederungshilfe zur Beschäftigung in einer Werkstatt für Behinderte besonders hohe Vermögensschutzgrenzen (49.500 DM gegenüber 4.500 DM) zur Geltung.