ZU AUSWIRKUNGEN DER FAMILIENURTEILE STELLUNG NEHMEN (KLEINE ANFRAGE)
Bonn: (hib) fi- Die CDU/CSU-Fraktion will von der Bundesregierung wissen, wie viele noch nicht bestandskräftige Einkommensteuerbescheide der Jahr 1983 bis 1995 von den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts zum einkommensteuerrechtlichen Familienlastenausgleich berührt werden. In einer Kleinen Anfrage ( 14/437) erkundigen sich die Abgeordneten, ob die Regierung eine öffentliche Erklärung darüber abgeben will, daß alle Einkommensteuerbescheide, die wegen der Kinderfreibeträge vorläufig ergangen sind, von den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts erfaßt werden. Die Regierung soll sagen, wie sie es dem Steuerzahler begründen will, daß sein Steuerbescheid im Hinblick auf die Kinderfreibeträge zwar vorläufig ist, die Verfassungsgerichtsentscheidung zu diesem Punkt für ihn aber nicht gilt, wenn die Beschlüsse keine Rückwirkung besitzen. Gefragt wird, ob sich für die Steuerzahler daraus nicht die Notwendigkeit ergibt, kostenlos Einspruch einzulegen, was wiederum den Verwaltungsaufwand erhöhen würde. Ferner soll die Regierung darlegen, ob sie das Ehegattensplitting kappen oder streichen will, weil sie es mit dem Hinweis auf eine Prüfung im Rahmen des angekündigten Familienentlastungsgesetzes aus dem Steuerentlastungsgesetz herausgenommen hat. Für die Abgeordneten stellt sich darüber hinaus die Frage, ob die Regierung die ausgesetzte Kindergelderhöhung ab 2002 vornehmen will oder ob sie zugunsten einer Regelung im Familienleistungsausgleich fallengelassen wird. Die Regierung soll sagen, ob sie "Besserverdienende" vom Kindergeld ausschließen will, ob zum Ausgleich der Steuerausfälle durch das Familienentlastungsgesetz Steuern oder andere Einnahmen steigen sollen und ob im Gesetzgebungsverfahren dazu sämtliche Familienleistungen auf den Prüfstand gestellt werden.