EIGENSTÄNDIGKEIT DER DEUTSCHEN AUSGLEICHSBANK ERHALTEN
Bonn: (hib) wi- Der Ausschuß für Wirtschaft und Technologie unterstützt das Bundeswirtschaftsministerium in seinen Bestrebungen, die Eigenständigkeit der Deutschen Ausgleichsbank als selbständig operierendes Institut für die finanzielle Gründungs- und Mittelstandsförderung des Bundes zu erhalten und Alternativen zu einem Verkauf von Anteilen weiterhin zu prüfen. Nur so könne ihre spezielle Erfahrung, ihr Engagement im Bereich der Existenzgründung und in der Finanzierung junger Unternehmen gesichert werden, heißt es in einem Entschließungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, den der Ausschuß einschließlich einer Ergänzung auf Antrag der F.D.P.-Fraktion am Mittwoch vormittag einstimmig annahm. Er forderte die Bundesregierung auf, die Abgrenzung der Geschäftsfelder zwischen der Deutschen Ausgleichsbank (DtA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verbindlich zu klären. Darüber hinaus soll die Regierung dafür sorgen, daß die Transparenz und Konsistenz der Gründer- und Mittelstandsförderung gesteigert wird. Die Vielzahl der Förderprogramme der öffentlichen Hand müsse gebündelt und auf breit angelegte, flexible Programme konzentriert werden. Die DtA habe als Gründerbank des Bundes eine zentrale Bedeutung für Existenzgründer und junge Unternehmen in Deutschland. 1998 habe sie 9,8 Milliarden DM für den Auf- und Ausbau neuer Unternehmen bereitgestellt. Die über die DTA im letzten Jahr geförderten 50.000 neuen Unternehmen hätten knapp 20 Milliarden DM investiert und rund 500.000 Arbeitsplätze geschaffen und gesichert, heißt es in dem Entschließungsantrag. Ferner habe die DtA durch innovatives Vorgehen entscheidend zum Entstehen einer Gründerkultur in Deutschland beigetragen.
Hintergrund des Beschlusses war ein Bericht des Bundeswirtschaftsministeriums über Pläne der Bundesregierung, Anteile des Bundes an der DtA zu verkaufen. Im Etat-Entwurf 1999 ist eine Einnahmeposition für den Erlös aus dem geplanten Verkauf des 40,6prozentigen Bundesanteils an der DtA eingestellt. Eigentümerin der Bank ist zu 100 Prozent die Bundesrepublik Deutschland. Die Anteile werden zu 53,3 Prozent vom ERP-Sondervermögen, zu 40,6 Prozent vom Bundesfinanzministerium und zu 6,1 vom Sondervermögenausgleichsfonds gehalten. Im DtA-Gesetz ist geregelt, daß der Bundesanteil einschließlich der Sondervermögen am Grundkapital der Bank 51 Prozent nicht unterschreiten darf. Die zu verkaufenden Anteile müßten nach dem Gesetz ebenfalls von öffentlichen Anteilseignern gehalten werden, so daß der Käuferkreis nach Regierungsangaben begrenzt ist. Das Bundesfinanzministerium wolle seine Anteile an die KfW verkaufen. Die Regierung stellte in der Sitzung fest, daß ein Verkauf dieser Anteile an die KfW die Arbeit der DtA prinzipiell nicht beeinträchtigen würde. Sie halte an der Unabhängigkeit und Selbständigkeit der DtA fest. Nach Meinung der Koalitionsfraktionen hat sich das bisherige System mit den beiden Förderbanken bewährt. CDU/CSU und F.D.P. befürchteten eine Einschränkung der Wirtschaftsförderung der KfW, wenn diese den Kaufpreis aufzubringen hätte. Notwendig wäre dagegen eine stärkere Wirtschaftsförderung. Die F.D.P. hält einen Verkauf eindeutig für "verkehrt". Aus den Reihen der Unionsfraktion kam der Wunsch nach einer "echten Privatisierung", um so zu einer wettbewerbsfähigen Marktstruktur im Bankensektor zu kommen.