IN BONN NOTIERT
Bonn: (hib) in- Artikel 44 des Einigungsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR vom 31. August 1990 trifft in Anknüpfung an eine gemeindeutsche Rechtstradition eine klarstellende Regelung für die prozessuale Geltendmachung von Rechten, die nach diesem Vertrag zugunsten der untergegangenen DDR oder der neuen Bundesländer bestehen. Die Vorschrift enthalte insofern unmittelbar geltendes und unmittelbar anwendbares Bundesrecht, teilt die Bundesregie