ENTSCHÄDIGUNGSZAHLUNGEN STEUERLICH NICHT ABSETZEN (GESETZENTWURF)
Bonn: (hib) fi- Die PDS-Fraktion will ausschließen, daß die Zahlungen der Unternehmen an den geplanten Entschädigungsfonds für Zwangsarbeiter als Betriebsausgabe nach dem Einkommensteuergesetz gewinnmindernd abgezogen werden können. Dazu hat sie einen Entwurf zur Änderung des Einkommensteuergesetzes ( 14/472) vorgelegt. Bisher sei vorgesehen, daß diese Betriebsausgaben den steuerpflichtigen Gewinn mindern. Dies darf nach Ansicht der Fraktion nicht hingenommen werden. Kosten, die im Zusammenhang mit Verbrechen gegen die Menschlichkeit stünden, seien mit "Betriebsausgaben" nicht vereinbar und dürften steuerlich nicht geltend gemacht werden.