IM BUNDESHAUS NOTIERT:
Bonn: (hib) ge- Mit dem Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI, 14/580) will die Bundesregierung die leistungsrechtlichen Vorschriften der Pflegeversicherung ändern und klarstellen. Der Entwurf der Bundesregierung ist identisch mit dem Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/407), den die Fraktionen Anfang März eingebracht haben. Es soll unter anderem sichergestellt werden, daß das Pflegegeld nicht nur den Pflegebedürftigen selbst, sondern auch der Pflegeperson, welche die häusliche Pflege unentgeltlich übernommen hat, möglichst ungeschmälert erhalten bleibt. Ohne eine gesetzliche Regelung würde die unterhaltsrechtliche Berücksichtigung des Pflegegeldes weiterhin allein durch richterliche Entscheidung bestimmt.