AUFENTHALTSRECHT VON NATO-STREITKRÄFTEN REGELN (GESETZENTWURF)
Bonn: (hib) aw- Um das Aufenthaltsrecht und die Rechtsstellung der Streitkräfte der NATO-Staaten Dänemark, Griechenland, Italien, Luxemburg, Norwegen, Portugal, Spanien und der Türkei bei vorübergehenden Aufenthalten in Deutschland zu regeln, haben die beteiligten Staaten am 29. April vergangenen Jahres in Bonn einen Notenwechsel unterzeichnet. Da dieser der parlamentarischen Zustimmung bedarf, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Vertragsgesetzes ( 14/584) dazu vorgelegt. Den Angaben zufolge ist die Regelung erforderlich, da die Geltung des Aufenthaltsvertrags und des NATO-Truppenstatuts bislang auf die alten Bundesländer beschränkt ist. Zudem seien für vorübergehende Aufenthalte geschlossener Einheiten und Verbände ergänzende Bestimmungen nach dem Streitkräfteaufenthaltsgesetz vom Juli 1995 zu treffen. Laut Regierung hat der Bundesrat am 19. März beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.