STRAFPRAXIS DARF TAXIFAHRER NICHT "KRIMINALISIEREN" (ANTRAG)
Bonn: (hib) re- Die sich aus der faktischen Abschaffung des Asylrechts im Jahr 1993 ergebenden politischen und sozialen Konflikte sind nach Auffassung der PDS-Fraktion "gänzlich ungeeignet", auf "dem Rücken privater und öffentlicher Dienstleister" im Personenbeförderungsbereich ausgetragen zu werden und diese zu "kriminalisieren". Deshalb fordern die Abgeordneten in einem Antrag ( 14/668), die Rechtslage vor Inkrafttreten der Änderungen des Ausländergesetzes (AuslG) durch das Verbrechensbekämpfungsgesetz vom 28. Oktober 1994 wiederherzustellen.
Die Änderungen hätten, so die PDS-Fraktion, aufgrund des zu breiten Auslegungsspielraumes entgegen der eigentlichen gesetzgeberischen Konzeption, gegen organisierte Schleusergruppen vorzugehen, "in erster Linie zu einer Kriminalisierung von Taxifahrern" geführt. Seit Inkrafttreten der Bestimmungen gebe es vermehrt Verurteilungen dieser Berufsgruppe. Um sich nicht dem Verdacht einer Straftat auszusetzen, sehen sich zum Beispiel Taxifahrer in grenznahen Gebieten gezwungen, "ausländisch aussehende" Bürgerinnen und Bürger nicht mehr zu befördern. Die Abgeordneten verweisen in ihrer Begründung zudem auf den "unlösbaren" Konflikt der genannten Berufsgruppe zwischen "drohender" Strafbarkeit einerseits und bestehender Beförderungspflicht andererseits.