REGIERUNG: MAGAZINARTIKEL BASIERTE AUF ABHÖRPROTOKOLLEN DES BKA (ANTWORT)
Bonn: (hib) in- Die Bundesregierung hat bestätigt, daß ein Artikel zum Thema Terrorismus in einem bundesdeutschen Nachrichtenmagazin vom September des vergangenen Jahres teilweise auf Passagen vom Bundeskriminalamt (BKA) abgehörter Gespräche zwischen Häftlingen und deren Besuchern basiert. Wie sie in ihrer Antwort ( 14/677) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/388) weiter mitteilt, liegen ihr keine Erkenntnisse vor, wie die Protokolle und Unterlagen in die Hände des betreffenden Journalisten gelangen konnten. Auch hat sie der Antwort zufolge keine Kenntnis, ob weitere Gesprächsprotokolle an die Öffentlichkeit gelangt sind. Die Regierung macht deutlich, die Weitergabe im Sinne der Veröffentlichung von dienstlichen Unterlagen des BKA stelle grundsätzlich eine Verletzung von Dienstgeheimnissen dar. In dieser Sache seien von den Betroffenen Strafanzeigen und -anträge gegen Unbekannt gestellt worden. Eine eventuell notwendige disziplinarrechtliche Würdigung des Sachverhalts werde frühestens nach Abschluß des staatsanwaltschaftlichen Strafverfahrens zu prüfen sein. Im Rahmen der Dienstaufsicht werde zudem darauf hingewirkt, derartige Veröffentlichungen zu verhindern. Die zitierten Protokolle seien im übrigen - anders, als im betreffenden Magazin angegeben - nicht als "streng vertraulich", sondern als Verschlußsache "Nur für den Dienstgebrauch" eingestuft.
Weiteren Angaben zufolge können Gespräche von Strafgefangenen mit Dritten aufgrund einer Vorschrift des Strafvollzugsgesetzes überwacht werden. Nach deren Neufassung im Jahre 1998 dürften Besucher überwacht werden, wenn "Aspekte der Behandlung der Sicherung und Ordnung in der Anstalt" es erforderlich machten. Entscheidungen zu Überwachung der Besuche treffe der Anstaltsleiter. Das BKA führe, soweit eine Überlassung der Protokolle durch den Anstaltsleiter im Einzelfall erfolge, im Rahmen seiner Aufgaben eine überregionale Auswertung der Protokolle der Besuchsüberwachung durch. Für den Bereich der politisch motivierten Straftaten obliege diese Aufgabe der Abteilung Staatsschutz des BKA. Die Auswertung erfolgt laut Regierung dazu, Informationen zum Zwecke der Strafverfolgung und zur Verhinderung politisch motivierter Straftaten zu gewinnen. In der Vergangenheit hätten Erkenntnisse zu Ermittlungsverfahren ebenso wie auch Fahndungsansätze nach mit Haftbefehl gesuchten terroristischen Gewalttätern gewonnen werden können.