AUTOMOBILSEKTOR MIT 2,35 MILLIARDEN DM GEFÖRDERT (ANTWORT)
Bonn: (hib) wi- Aus Mitteln der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA) haben die Bundesländer von 1990 bis 1998 rund 2,35 Milliarden DM zur Förderung des Automobilsektors bereitgestellt. Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/741) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/521). Davon seien 1,31 Milliarden DM auf die Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren, 880,08 Millionen DM auf die Herstellung von Teilen und Zubehör und 154,74 Millionen DM auf die Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern entfallen. Die Summen setzen sich den Angaben zufolge aus Fördermitteln der Länder, des Bundes und der Europäischen Union zusammen, wobei der Bundesanteil die Hälfte der Ausgaben in jedem Bundesland ausmacht. Die restlichen Gelder seien von den Ländern zum Teil ausschließlich aus Eigenmitteln, zum Teil auch aus Fördermitteln der Europäischen Union, vergeben worden.
Zahlenangaben zu Investitionszulagen für die Automobilindustrie stehen der Bundesregierung in der geforderten Aufschlüsselung und der gegebenen Frist nicht zur Verfügung, heißt es in der Antwort. Ebensowenig gebe es eine systematische Erfassung der in den 90er Jahren in Deutschland neu entstandenen Werke der Automobil- und Zulieferindustrie. In diesem Jahrzehnt seien nur wenige größere Werke neu errichtet worden. Dabei handele es sich meist um Investitionen in den neuen Ländern. Die Förderung von Investitionen in diesem Sektor liege in der Zuständigkeit der Länder. Für eine GA-Förderung kommen laut Bundesregierung nur solche Investitionen in Betracht, die vom Volumen oder der Zahl der geschaffenen Dauerarbeitsplätze her eine besondere Anstrengung des Betriebs erfordern. Investitionsvorhaben seien nur dann förderfähig, wenn der Investitionsbetrag bezogen auf ein Jahr die in den letzten drei Jahren durchschnittlich verdienten Abschreibungen um mindestens 50 Prozent übersteigt oder die Zahl der bei Investitionsbeginn in der zu fördernden Betriebsstätte vorhandenen Dauerarbeitsplätze um mindestens 15 Prozent erhöht wird. Die Regierung weist darauf hin, daß staatliche Beihilfen an die Kfz-Industrie der Beihilfenkontrolle durch die Europäische Kommission unterliegen.