ZWISCHENLAGERUNG IN ROSSENDORF WIRD NOCH GEPRÜFT (ANTWORT)
Bonn: (hib) um- Die Möglichkeit einer standortnahen Zwischenlagerung der bestrahlten Brennelemente aus dem Kernforschungszentrum Rossendorf (Sachsen) auf dem Gelände des "Vereins für Kernverfahrenstechnik und Analytik" in Rossendorf ist noch nicht abschließend geprüft worden. Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/777) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/717). Das zuständige Bundesamt für Strahlenschutz habe Mitte März gebeten, das für eine Genehmigung notwendige Bedürfnis unter Berücksichtigung der am Standort des Forschungsreaktors vorhandenen Zwischenlagermöglichkeiten erneut nachzuweisen. Die sächsische Staatsregierung habe bisher keine Genehmigung für eine Zwischenlagerung in Rossendorf beantragt. Ihren Kabinettsbeschluß aus dem Jahre 1996 zur Auslagerung der Brennelemente in das Zwischenlager Ahaus (Nordrhein-Westfalen) habe die Staatsregierung weder aufgehoben noch aktualisiert. Sie habe bisher auch keine Klage wegen ihrer Forderung nach finanzieller Beteiligung des Bundes an der Entsorgung der nuklearen Altlasten in Rossendorf eingereicht. Dem Bundesamt für Strahlenschutz liege kein Antrag auf eine Beförderungsgenehmigung zum Abtransport bestrahlter Brennstäbe aus dem Kernforschungszentrum Rossendorf vor, heißt es in der Antwort. Das Zwischenlager Ahaus verfüge nicht über eine Genehmigung zur Aufbewahrung von Brennelementen aus Forschungsreaktoren. Zum Abtransport der bestrahlten Brennstäbe aus Rossendorf wäre eine Beförderungsgenehmigung notwendig, die vom Bundesamt nur erteilt würde, wenn alle Voraussetzungen erfüllt seien und das Beförderungspersonal und die Bevölkerung entlang der Transportstrecken nicht gefährdet seien, erklärt die Bundesreigerung.