WOHNUNGSUNTERNEHMEN KÖNNEN EHER MIT SCHLUSSBESCHEID RECHNEN (ANTWORT)
Bonn: (hib) vb- Wohnungsunternehmen, die in den neuen Ländern das gesetzlich erforderliche Ziel einer 15prozentigen Privatisierung ihres Bestandes voll erfüllt haben, sollen bereits jetzt Bescheide darüber erhalten, daß ihre vom Bund übernommenen Altschulden nicht wieder aufleben und keine weiteren Privatisierungsbemühungen erforderlich sind. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/790) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 14/695) mit. Der zuständige Lenkungsausschuß aufgrund des Altschuldenhilfegesetzes (AHG) habe eine solche Regelung am 24. März dieses Jahres getroffen. Ursprünglich sollten derartige Bescheide erst mit Ablauf des Jahres 2003 zugehen. Gerade kleinere Wohnungsunternehmen, so die Regierung weiter, seien nach Untersuchungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bei Erfüllung der Privatisierungspflicht überdurchschnittlich erfolgreich.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, können künftig auch Wohnungsunternehmen, welche Probleme bei der Erfüllung ihrer Privatisierungsquote haben, in strukturschwachen Gebieten bei voraussichtlicher Nichterfüllung einer solchen Verpflichtung eine vorzeitige Bestätigung des "Nichtvertretenmüssen" erhalten. Dies sei dann der Fall, wenn die drei Tatbestände Arbeitslosenquote, Bevölkerungsrückgang und Wohnungsleerstand in der Summe der Prozentsätze mindestens 40 Prozent ergeben oder bei einer Leerstandsquote von mindestens 10 Prozent gleichzeitig die Arbeitslosenquote mindestens 20 Prozent oder der Bevölkerungsrückgang mindestens 10 Prozent betrage. Somit könnten auch diese Unternehmen in strukturschwachen Gebieten bereits jetzt sicher sein, keine weiteren Sanktionen befürchten zu müssen. Dadurch werde deren Kredit- und Investitionsfähigkeit sofort verbessert, heißt es weiter.
Laut Regierung sind darüber hinaus Gespräche über eine mögliche Novellierung des AHG zwischen Bund und neuen Ländern in engem Kontakt mit der Wohnungswirtschaft eingeleitet worden. Darin würden auch die Erfahrungen mit den bisherigen Erleichterungsmaßnahmen einbezogen.