AMTSGERICHT TIERGARTEN SOLL SCHÖFFEN AUSWÄHLEN (GESETZENTWURF)
Bonn: (hib) re- Zukünftig soll die Wahl der Schöffen nicht mehr bei jedem Amtsgericht in Berlin, sondern beim Amtsgericht Tiergarten erfolgen. Um dies zu ermöglichen, hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz ( 14/870) vorgelegt. Die Länderkammer erläutert darin, im Land Berlin führe die mit der Gebietsreform vom Juni 1998 beschlossene Zusammenlegung von Verwaltungsbezirken zu einer Neustrukturierung der Amtsgerichtsbezirke. Eine Anpassung der Gerichtsbezirke an die neuen Verwaltungsbezirke komme angesichts der Größe und Lage der bestehenden Amtsgerichte jedoch nicht in Betracht. Es sei geplant die Gerichtsbezirke zukünftig nach katastermäßig erfaßten Ortsteilen zu beschreiben. Diese Neuregelung habe unmittelbaren Einfluß auf die Schöffenwahl. Da die Strafsachen in Berlin seit Jahren beim Amtsgericht Tiergarten zusammengefaßt seien und aufgrund der gegebenen baulichen Situation eine Änderung dieser Konzentration in absehbarer Zeit nicht in Betracht komme, biete es sich an, daß die Schöffenwahl ausschließlich beim Amtsgericht Tiergarten erfolgt. Bund, Ländern und Gemeinden, so der Bundesrat, entstünden durch dieses Gesetz keine Kosten. In ihrer Stellungnahme erklärt die Bundesregierung, sie habe keine Bedenken gegen die Initiative.