VON GEPLANTER SAMMELRÜCKFÜHRUNG NACH TOGO NICHTS BEKANNT (ANTWORT)
Bonn: (hib) aw- Weder Bundesregierung noch Bundesgrenzschutz haben Kenntnis von einer geplanten Sammelrückführung von Personen nach Togo. Dies geht aus einer Antwort der Regierung ( 14/917) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/680) hervor. Eine von der Oppositionsfraktion erwähnte Aktion Ende März dieses Jahres in München, so die Regierung weiter, habe die Klärung der Staatsangehörigkeit mutmaßlich togoischer Bürger und die Ausstellung von entsprechenden Paßersatzpapieren zum Ziel gehabt. Es habe sich dabei um eine rechtsstaatliche Maßnahme gehandelt, welche die Bundesgrenzschutzdirektion Koblenz im Auftrag der Länder vollzog.
Weiteren Angaben zufolge geht die Regierung grundsätzlich davon aus, daß die Innenbehörden der Länder nur dann Personen abschieben, wenn zuvor überprüft worden sei, daß diesen Menschen nach ihrer Rückführung weder politische Verfolgung noch unmenschliche Behandlung drohe. Diese Überprüfung basiere unter anderem auch auf den Lageberichten des Auswärtigen Amtes. Laut Regierung gibt es wegen der unbefriedigenden Menschenrechtslage in Togo einen Beschluß der Europäischen Union vom Dezember 1998, eine Zusammenarbeit mit der togoischen Regierung nicht wieder aufzunehmen, nachdem die Kooperation bereits 1992 teilweise suspendiert worden sei. Die deutsche Regierung habe diese Position nachdrücklich unterstützt und dem Beschluß im Rat der EU zugestimmt.