FLUGVERKEHR-ABKOMMEN MIT DER MONGOLEI RATIFIZIEREN (GESETZENTWURF)
Bonn: (hib) vb- Das Abkommen vom Mai 1998 zwischen der Regierung Deutschlands und der Regierung der Mongolei über den Fluglinienverkehr soll ratifiziert werden. In einem dazu vorgelegten Gesetzentwurf ( 14/1024) erklärt die Bundesregierung, mit dem Gesetz werde der internationale Fluglinienverkehr für die deutschen Luftfahrtunternehmen und die die des Vertragspartners zwischen beiden Staaten auf eine "solide Rechtsgrundlage" gestellt, die im Gegensatz zur Gewährung vorläufiger Rechte - ohne Vertragsbasis - auch langfristige Planungen ermögliche. Beide Staaten gewährten sich gegenseitig die Rechte des Überflugs, der Landung zu nichtgewerblichen Zwecken sowie des Absetzens und Aufnehmens von Fluggästen, Gepäck, Fracht und Post im gewerblichen internationalen Fluglinienverkehr. Kabotagerechte seien ausgeschlossen. Den Angaben zufolge entstehen keine Kosten.