PDS: GESCHLECHTSSPEZIFISCHE FLUCHTURSACHEN ANERKENNEN (ANTRAG)
Bonn: (hib) in- Die Anerkennung geschlechtsspezifischer Fluchtursachen als Asylgrund fordert die PDS in einem Antrag ( 14/1083). Die Oppositionsfraktion erläutert in ihrem Papier, Frauen seien weltweit von geschlechtsspezifischen Formen von Verfolgung betroffen. Die bekannteste Form sei die Verfolgung durch sexualisierte Gewalt. Sie werde in kriegerischen Konflikten gezielt eingesetzt, um ganze Bevölkerungsgruppen zu treffen. Sexualisierte Gewalt werde aber auch als gezielte Maßnahme zur individuellen Verfolgung von Frauen durch staatliche und nichtstaatliche Verfolgungsinstanzen genutzt. Geschlechtsspezifische Fluchtgründe fänden jedoch weder im Asylrecht noch in den Abschiebeschutzbestimmungen des Ausländergesetzes Berücksichtigung. Das deutsche Asyl- und Ausländerrecht gehe von einer "rigiden Auslegung" des Verfolgungsbegriffs der Genfer Flüchtlingskonvention aus. In der Bundesrepublik werde als verfolgt und damit als Flüchtling nur anerkannt, wer glaubhaft machen könne, daß die Verfolgung aus politischen Gründen durch den Staat, staatsnahe Institutionen oder mit staatlicher Duldung erfolgt. Unter diesen Flüchtlingsbegriff fielen Frauen jedoch nicht.
Die PDS verlangt deshalb, das Bundesamt für die Anerkennung auländischer Flüchtlinge anzuweisen, daß Frauen, denen in ihren Herkunftsländern eine Gefährdung für Leib, Leben oder Freiheit aufgrund geschlechtsspezifischer Menschenrechtsverletzungen oder sexueller Gewalt droht, Abschiebeschutz nach dem Ausländergesetz zu gewähren sei. Zudem seien im Einvernehmen mit den Ländern Abschiebeschutzregelungen für Gruppen verfolgter Frauen zu erlassen. Der Bundestag soll darüber hinaus die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes einzubringen, der dafür Sorge trägt, daß geschlechtsspezifische Verfolgungserlebnisse in den Asylverfahren selbst anerkannt und berücksichtigt werden. Ferner seien in Asylverfahren geschlechtsspezifisch verfolgter Frauen auch solche Einlassungen zu den Fluchtgründen zu berücksichtigen, die erst nach der ersten Anhörung vorgebracht wurden. Dies trage der Tatsache Rechnung, daß vergewaltigte und traumatisierte Frauen oft erst nach geraumer Zeit über ihre schrecklichen Erlebnisse sprechen können. Das Asylverfahrensgesetz sei entsprechend zu ergänzen, fordert die Fraktion. Eine weitere Forderung zielt darauf ab, in der asylrechtlichen Zusammenarbeit in der EU darauf hinzuwirken, daß staatliche und nichtstaatliche geschlechtsspezifische Verfolgung einheitlich als Asyl- und Aufnahmegrund anerkannt wird.