EXPERTEN ZU ZWEI GESETZENTWÜRFEN DER OPPOSITION HÖREN
Bonn: (hib) ge- Am Mittwoch, dem 16. Juni, wird der Ausschuß für Gesundheit zwei einstündige Anhörungen veranstalten. Bei dem ersten Hearing, das von 10.00 bis 11.00 Uhr angesetzt ist, geht es um den Entwurf der CDU/CSU-Fraktion für ein Zehntes Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ( 14/886). Die Union will mit ihrer Initiative die von der Koalition durch das GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz zum 1. Januar 1999 abgeschaffte Möglichkeit der Wahl der Kostenerstattung für Pflichtversicherte wieder einführen und allen Versicherten zur Verfügung stellen. In der zweiten Anhörung, die von 11.00 bis 12.00 Uhr dauern wird, steht der Gesetzentwurf der F.D.P. für ein Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Stärkung der Solidarität in der gesetzlichen Krankenversicherung ( 14/884) zur Diskussion. Die Liberalen erklären in ihrem Papier, durch die im Solidaritätsstärkungsgesetz vorgesehene Regelung, daß die Vergütungen im Jahr 1999 nicht stärker steigen dürfen als die beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder im Jahr 1998, ergäben sich Engpässe für die medizinische Versorgung. Sie schlagen deshalb vor, bei der Berechnung der maximalen Höhe der Vergütungsanpassungen für Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser die tatsächliche Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen je Mitglied im Jahr 1999 anstelle der vorausgeschätzten zugrundezulegen. Beide Veranstaltungen werden im Sitzungsraum 314/315 im Gebäude des Bundesrates, Görresstraße, Bonn stattfinden.