EIGENTUMSRECHTE NICHT DURCH NATURSCHUTZPOLITIK AUSHÖHLEN (ANTRAG)
Bonn: (hib) um- Die Eigentumsrechte sollen nicht durch eine falsche Naturschutzpolitik ausgehöhlt werden. In ihrem Antrag (14/1113) fordert die F.D.P.-Fraktion den Bundestag deshalb auf, im Natur- und Umweltschutz auch weiterhin mit den Land- und Forstwirten zusammenzuarbeiten und nicht auf Konfrontationskurs zu gehen. Grundlage für diesen "kooperativen Ansatz in der Naturschutzpolitik" sei das konsequente Festhalten an der gesetzlichen Regelung zum Schutz des Eigentums im novellierten Bundesnaturschutzgesetz. Außerdem wird der Bundestag unter anderem aufge-
fordert, an den im Bundesnaturschutzgesetz festgelegten Ausgleichsregelungen von Naturschutzauf
lagen uneingeschränkt festzuhalten und dem Vertragsnaturschutz Vorrang vor staatlich verordneten Dirigismus einzuräumen.