16.000 UNERLAUBTE EINREISEN AUS JUGOSLAWIEN SEIT 1998 (ANTWORT)
Bonn: (hib) in- Seit Januar 1980 sind in Deutschland 16.327 unerlaubte Einreisen aus der Bundesrepublik Jugoslawien registriert worden, davon 3.280 allein in diesem Jahr. Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/1141) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/1092). Die illegalen Einreisen aus Mazedonien werden mit 1.410 beziffert, davon 248 in diesem Jahr, aus Bosnien-Herzegowina mit 828 (169 in diesem Jahr), aus Albanien mit 777 (148 in diesem Jahr) und aus Kroatien mit 411 (93 in diesem Jahr). Neben diesen Zahlen des Bundesgrenzschutzes seien auch noch unerlaubt eingereiste Ausländer bei den Ausländerbehörden bekannt geworden, heißt es in der Antwort. So seien beispielsweise im vergangenen Jahr in Hamburg 873 und von Januar bis Mai 1999 weitere 646 illegal eingereiste jugoslawische Staatsangehörige außerhalb des Asylverfahrens registriert worden. Ende 1998 wurden den Angaben zufolge 119.838 Personen aus der Bundesrepublik Jugoslawien geduldet, 56.529 standen zur Abschiebung an. Bei den Flüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina waren zu diesem Zeitpunkt 69.768 geduldet, 14.756 sollten abgeschoben werden. In bezug auf Kroatien habe es 3.375 Duldungen und 1.570 Abschiebeanordnungen, bei Albanern 765 Duldungen und 1.324 Abschiebemaßnahmen gegeben. Schließlich seien 1.265 Mazedonier geduldet worden, wobei keine Abschiebung angestanden habe.
Die Zahl der als asylberechtigt anerkannten Personen aus Jugoslawien gibt die Bundesregierung zum Jahresende 1998 mit 27.838 an. Im laufenden Asylverfahren hätten sich 80.832 Jugoslawen befunden, 128.185 seien als Asylbewerber abgelehnt worden. Von den Flüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina seien 9.312 als Asylbewerber abgelehnt worden, 7.618 hätten sich im Asylverfahren befunden und 363 seien als asylberechtigt anerkannt worden. Bei den Mazedoniern seien 4.145 als Asylberwerber abgelehnt und 36 als asylberechtigt anerkannt worden. 752 hätten sich im Asylverfahren befunden. Abgelehnt worden seien auch 2.817 Albaner. 1.080 hätten sich im Asylverfahren befunden und 767 sei Asyl gewährt worden. Von den Kroaten seien schließlich 1.824 abgelehnt und 229 anerkannt worden. 643 hätten sich im Asylverfahren befunden.
Gegenwärtig fänden keine Abschiebungen nach Jugoslawien statt, heißt es in der Antwort. Die politische Signalwirkung einer Kündigung des Rücknahmeabkommens zwischen Deutschland und Jugoslawien würde auf eine indirekte Bestätigung der serbischen Vertreibungspolitik hinauslaufen, da mit der Kündigung auch die Pflicht der jugoslawischen Regierung in Frage gestellt würde, die eigenen Staatsangehörigen zurückzunehmen, so die Bundesregierung. Der Zeitpunkt einer eventuellen Wiederaufnahme der Rückführungen nach Jugoslawien sei direkt abhängig von der Aufhebung der Sanktionen der Europäischen Union gegenüber dem Land, vor allem der Aufhebung des Flugembargos. Somit werde das deutsch-jugoslawische Rücknahmeabkommen erst nach einer politischen Lösung des Kosovo-Konflikts wieder praktisch angewendet werden können. Eine Kündigung des Abkommens würde die Wiederaufnahme der Rückführungen selbst solcher Personen nach Jugoslawien erschweren oder unmöglich machen, für die selbst derzeit kein Schutzbedürfnis besteht, wie etwa Nicht-Kosovaren und Straftäter. Angesichts der rund 180.000 ausreisepflichtigen Jugoslawen, die sich derzeit in Deutschland aufhalten, hält die Bundesregierung die Notwendigkeit zwangsweiser Rückführungen nach Jugoslawien für offensichtlich.