EINHEITLICHEN RHYTHMUS FÜR BETRIEBSPRÜFUNGEN FESTLEGEN (ANTRAG)
Bonn: (hib) fi- Die Bundesregierung soll eine bundeseinheitliche Regelung für den Rhythmus der Betriebsprüfung treffen. Dies verlangt die PDS in einem Antrag ( 14/1192). Darin soll für alle Bundesländer verbindlich festgelegt werden, wie oft und in welchem Umfang Betriebsprüfungen stattfinden müssen. Durch ein Aktionsprogramm zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität und Steuerhinterziehung soll die Regierung darüber hinaus für eine zutreffende Besteuerung im gesamten Bundesgebiet eintreten und bundesweite Mindeststandards für die Ausstattung der Steuerfahndung festlegen. Ferner fordern die Abgeordneten, in den Finanzämtern 10.000 Betriebsprüfer und 1.000 Steuerfahnder einzustellen und die Hälfte der Mehreinnahmen durch die verstärkten Steuerprüfungen im ersten Jahr bei den Ländern als Anschubfinanzierung zu belassen, um Ausgebildete in die Landesfinanzverwaltung übernehmen zu können.
Die Fraktion begründet ihren Antrag damit, daß die Arbeitnehmer zu 100 Prozent durch die Finanzämter überprüft würden. Großbetriebe wiesen Kontrollquoten von 22,2 Prozent, Mittelbetriebe von 7,9 Prozent aus. Bei Kleinbetrieben gebe es lediglich Stichproben von 4,3 Prozent und bei Kleinstbetrieben sinke die Kontrollquote bis unter ein Prozent. Bei der Bekämpfung der Steuerkriminalität gebe es gravierende Differenzen zwischen den Bundesländern. In Bremen seien durchschnittlich 4,9 Steuerfahnder für 10.000 Betriebe tätig, in Sachsen-Anhalt nur 1,1. Zusätzliche Betriebsprüfer könnten das Steueraufkommen wesentlich erhöhen, so die PDS. Mit einer lückenlosen Anschlußprüfung könnten nicht nur legale Steuerschlupflöcher aufgedeckt, sondern es könnte auch Steuerkriminalität und Schattenwirtschaft vorgebeugt werden. Dies wäre ein "wesentlicher Beitrag zur Wiederherstellung der Steuergerechtigkeit, der Steuermoral, zur Sanierung der maroden Staatsfinanzen und ein Mittel zur Gegenfinanzierung sozialer und ökologischer Reformprojekte", heißt es in dem Antrag.