BUNDESREGIERUNG HÄLT AN DER MEISTERPRÜFUNG FEST (UNTERRICHTUNG)
Bonn: (hib) wi- Die Bundesregierung will die Empfehlung der Monopolkommission, die Meisterprüfung für die selbständige Ausübung eines Handwerks abzuschaffen, nicht weiterverfolgen. Dies betont sie in ihrer Stellungnahme ( 14/1274) zum zwölften Hauptgutachten der Monopolkommission 1996/97 (13/11291, 13/11292). Nach Abwägung der Vor- und Nachteile, so die Regierung, komme sie zu dem Schluß, daß sich die Meisterprüfung bewährt habe. Sie teilt die von der Monopolkommission vertretene Auffassung, daß eine staatliche Überregulierung die Gründung neuer Unternehmen behindert und damit Beschäftigungsaufbau und Wirtschaftswachstum dämpft. Auch künftig würden Gesetze daraufhin überprüft, ob sie unangemessene Marktregulierungen beinhalten. Die Meisterprüfung bleibe zur Sicherung von Leistungsfähigkeit und Leistungsstand im Handwerk jedoch unerläßlich. Die Regelbeschränkung der selbständigen Handwerksausübung auf Meister sei mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit vereinbar. Die Berufsfreiheit könne eingeschränkt werden, um die Leistungsfähigkeit und den Leistungsstand des Handwerks zu erhalten und dessen Ausbildungsleistungen, die der gesamten gewerblichen Wirtschaft zugute kommen, zu sichern. Der Schutz des einzelnen vor übermäßigen, unzumutbaren Belastungen durch die Meisterprüfung müsse durch eine möglichst verbesserte Aufnahmebewilligung im Sinne der Handwerksordnung gewährleistet sein, heißt es in der Stellungnahme. Das durch die Meisterprüfung vermittelte Fachwissen erhöhe die Leistungsfähigkeit erheblich. Der Meisterbrief bereite die Handwerker auf die Selbständigkeit vor und fördere den Unternehmergeist. Dies sei ein maßgeblicher Grund dafür, daß die Insolvenzquote im Handwerk im Vergleich mit anderen Gewerbezweigen niedrig sei. Der Meisterbrief werde in der EU als Gütesiegel akzeptiert und stelle im internationalen Wettbewerb einen Vorteil dar.
Nachteile durch die verschärften Anforderungen an deutsche Handwerker im Wettbewerb mit Unternehmen aus der EU erwartet die Regierung nach eigenen Angaben nicht. Vielmehr wäre ein Wettbewerbsvorteil gefährdet, wenn man den Meisterbrief nicht mehr für die selbständige Handwerksausübung voraussetzen würde, urteilt sie. Auch sei nicht zu erwarten, daß die Ausbildungsleistung des Handwerks in bisherigem Umfang und bisheriger Qualität aufrechterhalten werden könne, wenn der Meisterbrief nicht mehr Regelvoraussetzung für die selbständige Handwerksausübung sei. Inwieweit qualifizierte Handwerker durch den Meisterbrief tatsächlich vom Markteintritt abgehalten werden, ist für die Regierung nicht belegbar. Viele Handwerker, darunter auch rund 400.000 angestellte Meister, sähen in einer abhängigen Tätigkeit eine günstigere Perspektive als in der Gründung eines eigenen Unternehmens. Es könne auch nicht festgestellt werden, daß die Prüfungsanforderungen überzogen seien. 80 Prozent aller Absolventen würden die Meisterprüfung im ersten Anlauf bestehen. Auch für die Ausweitung der Schattenwirtschaft kann der Meisterbrief nach Einschätzung der Regierung nicht verantwortlich gemacht werden. Der Preisvorsprung des "schwarzarbeitenden Gesellen" ergebe sich vor allem aus der Abgabenhinterziehung. Im Hinblick auf den Zugang zur Selbständigkeit im Handwerk werde die Bundesregierung zusammen mit dem Handwerk prüfen, ob der Meisterbrief auch berufsbegleitend erworben werden kann.