RICHTLINIE ÜBER EUROPÄISCHEN BETRIEBSRAT AUSWEITEN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/KER-as) Die Bundesregierung will die Europäische Richtlinie vom Dezember 1997 zur Ausdehnung einer früheren Richtlinie über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen auf das Vereinigte Königreich in deutsches Recht umsetzen. Dazu hat sie nun einen Gesetzentwurf ( 14/1429) vorgelegt. Sie erläutert darin, dass die Ausdehnung der Richtlinie über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats auf das Vereinigte Königreich Anpassungsregelungen im nationalen Umsetzungsgesetz erfordere. Im Europäischen Betriebsräte-Gesetz (EBRG) werde dessen räumlicher Geltungsbereich erweitert, die Höchstzahl der Mitglieder des EBR Kraft Gesetz angepasst sowie die Möglichkeit zum Abschluss freiwilliger Vereinbarungen für Unternehmen geschaffen, die erst durch die Ausdehnung der Richtlinie auf das Vereinigte Königreich in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen. Den Angaben zufolge schätzt die Europäische Kommission die Kosten eines Europäischen Betriebsrats auf circa 10 Euro pro Arbeitnehmer im Jahr. Eine nennenswerte zusätzliche Kostenbelastung der Wirtschaft durch die Einbeziehung Großbritanniens in den Anwendungsbereich des EBRG ist laut Regierung nicht zu erwarten.