KÜRZUNGEN IN DER "LANDWIRTSCHAFTLICHEN SOZIALPOLITIK" (ANTWORT)
Berlin: (hib/YKE-lw) Der Entwurf des Bundeshaushaltes für das Jahr 2000, der von der Bundesregierung am 23. Juni 1999 beschlossen wurde, sieht weitere Kürzungen für die Titelgruppe "Landwirtschaftliche Sozialpolitik" vor. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/1382) auf eine Kleine Anfrage ( 14/1186) der Fraktion der CDU/CSU mit. Darin heißt es weiter, bei den Zuschüssen zur Absicherung der Landwirte betrage der Einsparbeitrag 392 Millionen DM, bei den Zuschüssen an die Träger der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung 115 Millionen DM und bei den Zuschüssen an die Träger der Krankenversicherungen der Landwirte insgesamt 200 Millionen DM.
Alle Ressorts hätten für eine strukturelle und dauerhafte Konsolidierung des Bundeshaushaltes ihren "solidarischen Konsolidierungsbeitrag" zu erbringen, so die Bundesregierung. Der Anteil der Titelgruppe "Landwirtschaftliche Sozialpolitik" betrage am Einzelplan des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 1999 rund 68 Prozent. Angesichts dieses Anteils habe dieser Bereich bei den notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen für das Zukunftsprogramm 2000 nicht ausgenommen werden können.
Auf die Frage, ob die Bundesregierung beim System der Selbstverwaltung im Bereich der agrarsozialen Sicherung bleibt, entgegnet die Regierung, sie sehe keine Gründe, dieses "bewährte System" der eigenständigen Selbstverwaltung für landwirtschaftliche Unternehmer und ihre Familienangehörigen zu verändern. Dennoch sei es notwendig, das agrarsoziale System weiterzuentwickeln und zu modernisieren. Bereits in der Koalitionsvereinbarung vom Oktober 1998 sei festgelegt worden, dass sich die Regierung für eine "Prüfung und zukunftsweisende Neugestaltung der Organisationen der agrarsozialen Sicherung" einsetzen werde. Ziel sei es, die Verwaltung "zum Wohl der Versicherten, aber auch im Interesse der Steuerzahler" wirtschaftlich zu optimieren.
Die Bundesregierung erläutert weiter, sie trage den überwiegenden Anteil an den Gesamtkosten der agrarsozialen Sicherung. Für 1999 seien rund 7,8 Milliarden DM bereitgestellt. Beabsichtigt sei, den landwirtschaftlichen Strukturwandel sozial auch zukünftig zu flankieren, um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft zu stärken.