FEHLBELEGUNGSABGABE FLEXIBEL AUSGESTALTEN (ANTWORT)
Berlin: (hib/BOB-vb) Die Fehlbelegungsabgabe bei öffentlich gefördertem Wohnraum hat bis zum Jahre 1996 für die Länder und den Bund Einnahmen in Höhe von rund 5,3 Milliarden DM erbracht. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/1451) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 14/1281) mit. Diese Mittel seien für den Bau von Sozialwohnungen eingesetzt worden. Bei einem angenommenen durchschnittlichen Fördervolumen von 100.000 DM für eine 4-Zimmer-Mietwohnung hätten damit etwa 53.000 Wohneinheiten erstellt werden können.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, trägt die nach geltendem Recht mögliche flexible Ausgestaltung der Ausgleichsabgabe durch die einzelnen Länder den unterschiedlichen örtlichen und regionalen Verhältnissen Rechnung. Insofern habe sich die Ausgleichsabgabe im Grundsatz als eine verfassungsrechtlich gebotene "Abschöpfung von nicht mehr gerechtfertigten Subventionsvorteilen" bewährt. Soweit die Fehlbelegungsabgabe - neben anderen Faktoren - in Einzelfällen zu unerwünschten Auswirkungen auf die Bewohnerstrukturen geführt habe, sei es Sache der Länder, die Abgabe problemgerecht auszugestalten. Dies lasse geltendes Recht zu, so die Regierung. Insofern wäre mit Blick auf die unterschiedlichen Verhältnisse eine bundeseinheitliche Toleranzschwelle, ab der bei einer Überschreitung der Einkommensgrenze eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden müsse, wenig geeignet für praxisgerechte Lösungen. Andererseits sollten aber bundesrechtliche Mindestanforderungen sicherstellen, dass nicht mehr zustehende Subventionsvorteile sachgerecht abgeschöpft werden, so die Regierung mit Blick auf Ländervorschläge, das Fehlbelegungsrecht völlig in deren Kompetenz zu geben.