FLUGKAPITÄN HAT "BORDGEWALT" AUCH GEGENÜBER BGS-BEAMTEN (ANTWORT)
Berlin: (hib/BOB-in) Werden Personen ohne Aufenthaltsrecht in Deutschland auf dem Luftweg abgeschoben, so unterliegen die an dieser Aktion beteiligten Beamten des Bundesgrenzschutzes - wie auch alle übrigen an Bord eines Flugzeugs befindlichen Personen - der sogenannten "Bordgewalt" des verantwortlichen Flugkapitäns. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/1454) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/1366) weiter mitteilt, enden die polizeilichen Befugnisse dieser Beamten insofern mit dem Schließen der Außentüren des Flugzeugs. Zu diesem Zeitpunkt seien sie rechtlich mit den übrigen Passagieren gleichgestellt und hätten keinen Sonderstatus. Dies gelte sowohl für den inländischen, als auch für den ausländischen Luftraum. Würden die Polizisten beispielsweise an Bord gegen eine Person, die versuche, sich mit Gewalt gegen die Abschiebung zu wehren, tätig werden müssen, so bedürften sie dazu einer Aufforderung oder Ermächtigung des Flugkapitäns. Dies sei in einem 1963 in Tokio geschlossenen Abkommen, dem mittlerweile 166 Staaten angehörten, so vereinbart.