GRUNDRECHTSEINSCHRÄNKUNG WEITERHIN ERMÖGLICHEN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/VOM-wi) Die Bundesregierung will die bis Ende 1999 befristete Ermächtigung im Außenwirtschaftsgesetz, das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis zur Verhinderung schwerwiegender Kriegswaffen- und Ausfuhrdelikte zu beschränken, bis Ende 2002 verlängern. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (14/1415) vorgelegt. Die 1992 eingeführte Ermächtigung war wegen des mit ihr verbundenen Grundrechtseingriffs zunächst bis Ende 1994 befristet worden. Es folgten Verlängerungen bis Ende 1996 und bis Ende 1999, um zusätzliche praktische Erfahrungen zu gewinnen und um eine ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dem anhängigen Normenkontrollverfahren des Landes Rheinland-Pfalz berücksichtigen zu können. Über dieses Normenkontrollverfahren, mit dem rechtsstaatliche Bedenken im Blick auf die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der Ermächtigung zum Eingriff in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis erhoben werden, ist den Angaben zufolge noch nicht entschieden. Aufgrund der seit 1992 erzielten Ergebnisse und gewonnenen praktischen Erfahrungen wird nach Einschätzung der Regierung deutlich, dass die Überwachung des Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs ein wirksames und unverzichtbares Instrument ist, um Außenwirtschaftsstraftaten zu verhindern und aufzudecken.