WOHNUNGSWESEN IM OSTEN MIT 4,58 MILLIARDEN DM GEFÖRDERT (ANTWORT)
Berlin: (hib/BOB-vb) Die Bundesregierung hat zwischen den Jahren 1994 und 1999 Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 4,58 Milliarden DM zur Förderung des Wohnungswesens in den neuen Bundesländern bereitgestellt. Dies teilt sie in ihrer Antwort (14/1626) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/1505) mit. Betrug das Fördervolumen den Angaben zufolge im Jahre 1994 noch 1 Milliarde DM, so sank es bis zum Jahre 1999 auf insgesamt 410 Millionen DM. Davon entfielen im laufenden Jahr auf Sachsen 121 Millionen DM, auf Sachsen-Anhalt 72 Millionen DM, auf Brandenburg 69 Millionen DM, auf Thüringen 66 Millionen DM, auf Mecklenburg-Vorpommern 48 Millionen DM und auf den Ostteil Berlins 34 Millionen DM.
Einer weiteren Antwort der Regierung ( 14/1625) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion ( 14/1503) zufolge hat der Bund Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 900 Millionen DM als Darlehen für den Einsatz als Baudarlehen (1. Förderungsweg) gewährt. Dabei ist für die einzelnen Jahre ein Betrag von jeweils 150 Millionen DM verzeichnet. Die meisten Mittel flossen dabei pro Jahr mit 40 Millionen DM nach Nordrhein-Westfalen, gefolgt von Bayern (27 Millionen DM) und Baden-Württemberg (23 Millionen DM). Im Rahmen des 1. Förderweges sind laut Regierung im vergangenen Jahr insgesamt mehr als 25.000 Wohnungen gefördert worden. Mit etwas mehr als 19.000 Wohnungen stellt das Land Nordrhein-Westfalen dabei einen hohen Prozentsatz.
In den Jahren 1994 bis 1999 hat der Bund nach eigenen Angaben zudem Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 5,64 Milliarden DM zur Förderung von Investitionen (3. Förderweg) gewährt. Dies ist einer weiteren Antwort der Regierung ( 14/1624) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/1504) zu entnehmen.