AUSKUNFT ZU TÜRKEIBERICHT DES AA VERLANGT (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/KER-mr) Mit dem soeben fertiggestellten Lagebericht des Auswärtigen Amtes (AA) zur Türkei, der deutschen Behörden und Verwaltungsgerichten als Grundlage für Asylentscheidungen dient, befasst sich die PDS in einer Kleinen Anfrage ( 14/1689). Die Fraktion will von der Bundesregierung wissen, aufgrund welcher Erkenntnisse das Auswärtige Amt davon ausgehe, dass keine Gruppenverfolgung der Kurden in der Türkei vorliege und dass für Kurden in der Westtürkei eine "Fluchtalternative” existiere. Die Regierung soll darlegen, wie sich das AA erklärt, dass der türkische Menschenrechtsverein IHD als eine in der Westtürkei tätige und international anerkannte Menschenrechtsorganisation zu einer "gänzlich anderen Einschätzung” der politischen und sozioökonomischen Situation von kurdischen Flüchtlingen” gelangt als das Auswärtige Amt. Von Interesse ist zudem, warum der Bericht des Menschenrechtsvereins nicht in die Bewertung der Lage von Kurden in der Westtürkei einbezogen worden ist und in welchen für Asylentscheidungen relevanten Gesichtspunkten sich der aktuelle Lagebericht von denen der früheren Berichte unterscheidet. Die Regierung soll zudem mitteilen, welche Bedingungen vorliegen müssen, damit eine Gruppenverfolgung anerkannt wird und was nach ihrer Auffassung nach die Lage der Kosovo-Albaner, bei denen eine pauschale Verfolgung anerkannt wurde, von der Verfolgung der Kurden in der Türkei unterscheidet.