BAULEISTUNGEN GLEICHMÄSSIG BESTEUERN (UNTERRICHTUNG)
Berlin: (hib/VOM-fi) Die Besteuerung von im Inland tätig werdenden ausländischen Werkvertragspartnern, etwa bei Bauleistungen, muss sichergestellt werden. Dies betont die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats zum Regierungsentwurf für ein Steuerbereinigungsgesetz 1999 ( 14/1720, 14/1655). Deutschland habe mit Wirkung vom 1. April 1999 eine neue gesetzliche Regelung eingeführt, wonach der Steuerbetrug durch eine Abzugssteuer auf Vergütungen an ausländische Werkvertragspartner bekämpft wird. Diese Regelung soll jedoch aufgrund von Bedenken mehrerer EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission rückwirkend aufgehoben werden. Nach Aufhebung dieser Vorschrift stelle sich das Problem der gleichmäßigen Besteuerung wieder in voller Schärfe, so die Regierung. Nach ihrer Auffassung muss es durch ein gemeinsames Vorgehen innerhalb der EU und möglichst auch mit anderen Nachbarstaaten gelöst werden. Trotzdem gebe es einen zwingenden nationalen Handlungsbedarf, wenn die eingesetzte EU-Arbeitsgruppe zur Bekämpfung des Steuerbetrugs und der Steuerflucht keine abgestimmten Maßnahmen vorschlagen könne. Die Arbeitsgruppe soll ihre Ergebnisse am 30. Mai 2000 vorlegen.
Die Regierung kann sich zwei Lösungswege vorstellen, wie aus der Gegenäußerung hervorgeht. So könnte in allen Mitgliedsstaaten ein Steuerabzug mit niedrigem Steuersatz eingeführt werden. Die Mitgliedstaaten seien berechtigt, eine Quellenbesteuerung für grenzüberschreitende Werkleistungen einzuführen, um damit ihren Steueranspruch gegenüber den ausländischen Werkunternehmen zu sichern und gegen Steuerflucht sowie Steuerhinterziehung Vorsorge zu treffen. Die Besteuerung der im Inland tätig werdenden ausländischen Werkvertragspartner könnte nach Meinung der Regierung zusätzlich durch einen Informationsaustausch gewährleistet werden. Dafür wäre lediglich eine intensive Kooperation der Steuerverwaltung in der EU erforderlich.
Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme die ersatzlose Aufhebung der Abszugsbesteuerung im Steuerbereinigungsgesetz als fragwürdig angesehen und betont, dass sich auch die deutsche Bauwirtschaft mit Nachdruck für die Beibehaltung der Abzugsbesteuerung ausgesprochen habe. Der Bundesrat hatte in der ersatzlosen Aufhebung einer Norm zur Bekämpfung der Schattenwirtschaft ein falsches Signal gesehen, aber eingeräumt, dass diese die guten Beziehungen mit den Nachbarstaaten nicht belasten dürfe. Die Bundesregierung sollte daher in der EU auf eine gleichmäßige, nicht wettbewerbsverzerrende Besteuerung grenzüberschreitend tätiger Unternehmen hinwirken.