BELASTUNGEN FÜR LÄNDER UND GEMEINDEN VERMEIDEN (UNTERRICHTUNG)
Berlin: (hib/VOM-hh) Der Bundesrat erwartet, dass die Bundesregierung bei der Verlagerung von Aufgaben und Lasten zwischen den staatlichen Ebenen für einen Ausgleich sorgt. Der Entwurf des Haushaltssanierungsgesetzes sehe keine ausreichende Kompensation für Länder und Gemeinden vor, heißt es in der Stellungnahme der Länderkammer zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 2000 ( 14/1400), zum Finanzplan des Bundes 1999 bis 2003 ( 14/1401) sowie zum Entwurf des Haushaltssanierungsgesetzes ( 14/1636).
Der Schwerpunkt der von der Bundesregierung vorgesehenen Entlastung für Länder und Gemeinden liege darin, dass die Besoldungsanpassung im öffentlichen Dienst in den Jahren 2000 und 2001 auf den Inflationsausgleich begrenzt wird, so der Bundesrat. Eine solche Begrenzung sei aber nur die Fortsetzung der tatsächlichen Entwicklung in den letzten Jahren. Im Durchschnitt der Jahre seit 1994 habe die Besoldungsanpassung ohnehin nur in der Nähe der Inflationsrate gelegen. Gemessen an dieser Entwicklung ergebe sich keine zusätzliche Einsparung. Der Entwurf des Haushaltssanierungsgesetzes verlagere Finanzierungslasten des Bundes auf Länder und Gemeinden, heißt es in der Stellungnahme. Dabei handele es sich vor allem um den Rückzug des Bundes aus der Finanzierung des Wohngelds und um die Verringerung des Finanzierungsanteils des Bundes beim Unterhaltsvorschuss. Zudem führe der Wegfall der originären Arbeitslosenhilfe zu Mehrbelastungen auf der kommunalen Ebene bei der Sozialhilfe. Den Ländern und Gemeinden entstünden durch diese Verlagerungen Belastungen von rund 3,2 Milliarden DM im Jahr 2000 mit steigender Tendenz in den Folgejahren. Der Bundesrat will, dass diese Belastungen für Länder und Gemeinden vermieden werden.
Die Bundesregierung weist in ihrer Gegenäußerung dazu auf die Finanzsituation des Bundes hin, die eindeutig schlechter als die der Länder einschließlich der Gemeinden sei. Dennoch saniere sich der Bund nicht zu Lasten von Ländern und Kommunen, die zusammen von den Einsparungen profitieren würden. Aus dem reinen Sparprogramm würden Länder und Gemeinden im Jahr 2000 geringfügig mit einer viertel Milliarde DM belastet. Ab 2001 würden sie entlastet. In den Jahren 2001 und 2002 betrage die Einsparung der Länder und Kommunen jeweils rund 1 Milliarde DM und 2003 eine halbe Milliarde DM. Damit würden die vorgesehenen Maßnahmen beim pauschalierten Wohngeld, der originären Arbeitslosenhilfe und beim Unterhaltsvorschuss, die die Länder und Kommunen belasten, durch Entlastungen mehr als ausgeglichen. Die Behauptung, die Begrenzung des Einkommenszuwachses für Beamte, Richter, Soldaten und Versorgungsempfänger stelle keine echte Entlastung dar, weil sich die Anpassung in der Vergangenheit stets an der Inflationsrate orientiert habe, greift nach Meinung der Bundesregierung zu kurz. Die Begrenzung verfolge das Ziel, die mit den moderaten Erhöhungen der Vorjahre verbundene Entlastungswirkung fortzuschreiben. Ein zusätzlicher Einspareffekt ergebe sich daraus, dass die Besoldungsanpassung für 2000/2001 nicht nur eine geringere Rate vorsieht, sondern im Vergleich zu den Vorjahren erst zur Jahresmitte in Kraft treten soll.