Ausschuss für Kultur und Medien (Anhörung)
EXPERTEN DISKUTIERTEN KULTURFÖRDERUNG NACH DEM VERTRIEBENENRECHT
Berlin: (hib/ALD-ku) Wie heute eine lebendige Vermittlung von dem, was deutsche Kultur im östlichen Europa darstellt, und durch wen sie erfolgen soll, diskutierten am Mittwochnachmittag Sachverständige der Vertriebenen und Wissenschaftler aus Deutschland und Polen vor dem Kulturausschuss. Grundlage der Erörterung war das vom Beauftragten der Bundesregierung für der Angelegenheiten der Kultur und Medien, Dr.
Michael Naumann, erarbeitete Konzept zur Kulturförderung nach dem Bundesvertriebenengesetz. Dabei äußerten insbesondere Vertriebene die Sorge, durch die neue Konzeption könnten Rechte und Arbeit der Verbände beeinträchtigt werden, zumal Staatsminister Naumann die Pflege des deutschen Kulturgutes als eine gesamtdeutsche Aufgabe und nicht als eine von Verbänden charakterisiert hatte. Es komme darauf an, Politik und kulturelle Aufgaben von einander zu trennen und unter rationellen Gesichtspunkten die vorhandenen Ressourcen sinnvoll zu nutzen.
Von wissenschaftlicher Seite wurden Vorschläge zur Förderung und Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen unterbreitet und andererseits hervorgehoben, dass es gelte, den vorhandenen Text an die in 50 Jahren veränderten Verhältnisse anzupassen und mit "neuem Geist zu füllen”.
Der Ausschuss hat sich zum Ziel gesetzt, sachgerechte Lösungen und intelligente Initiativen für die künftige Kulturförderung zu erarbeiten. Darauf verwies zu Beginn der Anhörung die Vorsitzende des Ausschusses, Elke Leonhard (SPD). Dazu gehöre auch, Einseitigkeiten aus der Vergangenheit und damit verbundene Vorurteile abzubauen. Aus dem Ausschuss wurde in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Wiedervereinigung und die Veränderungen in Ost- und Mittelosteuropa nicht ohne Folgen auf die Kulturarbeit und deren Förderung bleiben können.