STATISTIKEN ZUR SCHIFFFAHRT EU-WEIT NEU ORDNEN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/BOB-vb-) Ab dem 1. Januar 2000 sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) verpflichtet, regelmäßig vergleichbare Statistiken zum Güter- und Personenseeverkehr zu erstellen. Um eine entsprechende Richtlinie (95/64/EG) aus Brüssel umzusetzen, hat die Bundesregierung einen Ratifikations-Gesetzentwurf ( 14/1829) vorgelegt. Sie erläutert, durch die Schaffung eines Verkehrsstatistikgesetzes für die See- und Binnenschifffahrt sowie den Güterkraftverkehr, das zu einem späteren Zeitpunkt nach Ende von EU-Vorhaben noch um die Statistik der Eisenbahn und des Luftverkehrs komplettiert werden solle, würden nicht nur die Zahl der Gesetzes, sondern auch die Zahl der Erhebungsmerkmale verringert.
Dies bedeute sowohl eine Entlastung der befragten Unternehmen als auch eine Verringerung des Erhebungsaufwandes bei den Stellen, welche die Statistik durchführten. Mit Inkrafttreten des Verkehrsstatistikgesetzes entfalle zudem die Rechtsgrundlage für die Binnenschiffsbestandskartei. Diese werde durch die vorgesehenen Änderungen des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes auf eine verbesserte rechtliche Grundlage gestellt. Dies geschehe auch im Hinblick auf die durch das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts notwendigen datenschutzrechtlichen Regelungen.