Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe (Anhörung)
NICHTSTAATLICHE VERFOLGUNG UND MENSCHENRECHTSSCHUTZ ERÖRTERN
Berlin: (hib/KER-mr) Zu dem Thema "nichtstaatliche Verfolgung” und damit verbunden den internationalen Menschenrechts- und Flüchtlingsschutz wird der Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe am Montag, dem 29. November,
eine öffentliche Anhörung durchführen. Die Experten sollen Kategorien und Muster nichtstaatlicher Verfolgung aufzeigen, sich zur Leistungs- und Schutzpflicht des Staates für den Einzelnen und Minderheitengruppen äußern sowie über internationale Standards, wie zum Beispiel die Genfer Flüchtlingskonvention, berichten.
Aufgezeigt werden soll dabei auch, in welchem Umfang die Europäische Menschenrechtskommission (EMRK) bei nichtstaatlicher Verfolgung schützt und welche europäischen Staaten nichtstaatliche Verfolgung als Asylgrund beziehungsweise Abschiebungshindernisse anerkennen.
Ein Themenkomplex wird sich dabei ferner mit den innerstaatlichen Standards des Flüchtlingsschutzes in der Bundesrepublik befassen. Die geladenen Sachverständigen kommen aus dem Bereich der Vereinten Nationen, des Justizwesens, von Hochschulen sowie vom Europäischen Flüchtlingsrat in Stuttgart und vom Zentrum für Migrationsrecht in den Niederlanden.
Die Anhörung beginnt um 11.00 Uhr im Reichstagsgebäude im Raum 3 N 001.