STIFTUNG FÜR MAHNMAL GRÜNDEN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/ALD-ku) Der Bundestag soll eine Stiftung des öffentlichen Rechts für die Vorbereitung und die Durchführung der Errichtung eines Denkmals für die ermordeten Juden Europas gründen. Das sieht ein Gesetzentwurf der F.D.P.-Fraktion ( 14/1996) vor.
Nach der Errichtung soll der Stiftung die Pflege und Unterhaltung des Denkmals sowie die Ausgestaltung des Ortes der Erinnerung obliegen. Die F.D.P. schlägt vor, dass der Stiftungsrat aus fünfzehn Mitgliedern bestehen soll, wovon fünf vom Deutschen Bundestag, fünf vom Abgeordnetenhaus von Berlin und fünf vom Förderkreis zur Errichtung eines Denkmals für die ermordeten Juden Europas e.
V. entsandt werden sollen. Der Stiftungsvorstand soll aus drei Mitgliedern bestehen, die von der Bundesregierung, dem Senat von Berlin sowie vom Förderkreis vorgeschlagen werden sollen. Außerdem befürwortet die F.D.P.
die Bildung eines Beirates, dem Vertreter der Gedenkstätten des Zentralrates der Juden in Deutschland, der Opfergruppen und weitere Sachverständige angehören. Die für die Erfüllung des Stiftungszwecks benötigten Mittel sollen der Stiftung vom Bund und dem Land Berlin sowie vom Förderkreis zur Verfügung gestellt werden.
Die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen regeln in einem Gesetzentwurf ( 14/2013) ebenfalls die Voraussetzungen für die Gründung einer Stiftung. Sie soll den Entwurf eines Stelenfeldes von Peter Eisenman und die Schaffung eines Ortes der Information verwirklichen und das Denkmal unterhalten.
Die Stiftung soll ein Kuratorium erhalten, dem neben dem Bundestag Vertreter der Bundesregierung, des Senats von Berlin und dem Förderkreis auch Vertreter des Zentralrats der Juden in Deutschland und der jüdischen Gemeinde in Berlin angehören sollen.
Auch das jüdische Museum in Berlin, die Stiftung Topographie des Terrors und die Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten sollen vertreten sein. Der Stiftungsvorstand soll aus drei vom Kuratorium gewählten Personen bestehen. Auch die Koalitionsfraktionen befürworten die Einrichtung eines Beirats.
In einem Antrag der Koalitionsfraktionen ( 14/2014) soll die Bundesregierung gebeten werden, bis zum Inkrafttreten des Gesetzes über die Stiftung zur raschen Umsetzung des Bundestagsbeschlusses zur Er
richtung des Denkmals eine unselbständige Stiftung im Geschäftsbereich des Bundeskanzlers zu gründen Die Fraktionen haben ihrem Antrag dazu einen Vorschlag für Rechtsform, Aufgaben und Organisation beigefügt.