BUNDESREGIERUNG SOLL GESETZ ZUR BAFÖG-REFORM VORLEGEN (ANTRAG)
Berlin: (hib/TAG-bf) Nach dem Willen der CDU/CSU soll die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) so vorlegen, dass dieser bis Mitte nächsten Jahres in Kraft treten kann.
Die Union fordert in einem Antrag ( 14/2031) außerdem, die Novelle solle sicherstellen, die Quote der durch BAföG geförderten Schülern und Studenten auf mindestens 25 Prozent aller dem Grunde nach Berechtigten anzuheben.
Dies könne dadurch erreicht werden, dass bei der Bemessung von BAföG-Förderleistungen Kindergeld und gleichartige Leistungen nicht angerechnet werden. So wird laut CDU/CSU der Effekt vermieden, dass "der Staat mit der einen Hand gibt und mit der anderen nimmt”.
Nach Berechnungen der Fraktion würde ein solches Vorgehen die Leistungen um insgesamt 450 bis 500 Millionen DM und die monatlichen Förderleistungen um durchschnittlich rund 150 DM erhöhen. Auf diese Weise könne die Gefördertenquote "sehr schnell” angehoben werden.
Die Vorschriften, nach denen der BAföG-Anspruch ermittelt werde, sollten zudem stärker den Regeln des Einkommensteuerrecht angepasst werden, so die Fraktion. Dadurch würden die Regelungen gestrafft und die Akzeptanz des BAföG erhöht.
Die Ausbildungsförderung müsse bis zu 800 DM jeweils zur Hälfte als Darlehen und als Zuschuss gezahlt werden. Eine darüber hinaus gehende Förderung solle voll als Zuschuss gezahlt werden. Dies würde Auszubildende aus einkommensschwächeren Familien entlasten, da die finanzielle Belastung der Geförderten durch Darlehen dadurch sinken würde.
Gesetzgeberisches Ziel müsse es sein, dass jeder, unabhängig von den sozialen Verhältnissen, eine Schule besuchen und studieren könne.
Zügiges Studieren und überdurchschnittliche Studienabschlüsse sollten weiterhin durch den teilweisen Erlass des Darlehens belohnt werden, fordert die CDU/CSU. Der Darlehensbetrag, der erlassen werden kann, sollte ebenso erhöht werden wie Freibeträge und Bedarfssätze.
Die Union lehnt es im Übrigen ab, Ausbildungsgeld als Ersatz für Kindergeld, Kinderfreibetrag und Ausbildungsfreibetrag zu zahlen. Eine solche Zahlung dürfe nicht von BAföG-Kriterien wie dem Bestehen einer Zwischenprüfung abhängig gemacht werden, da sonst Unterhaltsansprüche entfallen könnten.
Auch sei es nicht zu begründen, wenn erwachsene Studierende und andere Auszubildende ungleich behandelt werden würden.