30 MILLIARDEN DM ENTLASTUNG FÜR PRIVATE HAUSHALTE (ANTWORT)
Berlin: (hib/MIK-hh) Die Maßnahmen zur Haushaltssanierung sind insgesamt sehr breit angelegt und vermeiden eine Sonderbehandlung einzelner Gruppen. Dies betont die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/2113) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/1881).
Ein erheblicher Teil des Einsparvolumens werde durch Maßnahmen erbracht, die lediglich in einer Verringerung von Einkommens- oder Leistungszuwächsen bestehe. Unmittelbar belastende Eingriffe würden hingegen weitgehend vermieden.
Das Gesamtpaket sei sozial ausgewogen, familien- und mittelstandsfreundlich, heißt es weiter. Durch das bereits in Kraft getretene Steuerentlastungsgesetz sowie durch die beiden noch im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Gesetze (Steuerbereinigungsgesetz und Familienförderungsgesetz) würden die privaten Haushalte um mehr als 30 Milliarden DM und der Mittelstand um rund 6 Milliarden DM entlastet.
Mehrbelastungen in einer Größenordnung von 8,5 Milliarden DM würden bei Großunternehmen und Konzernen vor allem durch das Schließen von "Steuerfluchtlöchern” eintreten. Nach Inkrafttreten der geplanten Unternehmenssteuerreform würden investierende Unternehmen deutlich besser gestellt werden.
Die Regierung führt unter anderem weiter aus, die Bundesrepublik Deutschland sehe keine Veranlassung, die Verträge zum Eurofighter 2000 zu ändern. Alle laufenden Vorhaben in den Bereichen Schiene, Straße und Wasserstraße würden im Übrigen in einem Investitionsprogramm für die Jahre 1999 bis 2002 zur Sicherstellung der Kontinuität bei Planung und Bauinvestitionen zusammengefasst.